Neheim. .

Die Arnsberger Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen 26-jährigen Neheimer erhoben, der am 2. Oktober 2013 über ein soziales Netzwerk im Internet eine Gewaltandrohung gegen die Realschule Neheim verbreitet haben soll. Die Realschule hatte umgehend die Polizei alarmiert, die wiederum in einem Großeinsatz das gesamte Schulgebäude an der Goethestraße räumen ließ und anschließend die Räumlichkeiten nach verdächtigen Personen oder Gegenständen absuchte. Es wurde nichts gefunden.

Die Evakuierung der Realschüler verlief ohne Verletzte, denn um Panik und Trampeleien in den Treppenhäusern der Realschule zu vermeiden, war von der Polizei eine Feuerwehrübung vorgetäuscht worden. Noch am gleichen Tag konnte die Polizei einen Verdächtigen ermitteln und vorläufig festnehmen. Wie die Staatsanwaltschaft jetzt auf Anfrage unserer Zeitung mitteilte, konnte die Polizei auf dem Handy des 26-jährigen Neheimer einen Eintrag feststellen, wonach dieser junge Mann der Verursacher der übers Internet verbreiteten Gewaltandrohung gegen die Realschule sein müsste.

Es gibt einen Eintrag aufdem Handy des Verdächtigen

In den Polizeivernehmungen gab der 26-Jährige aber keine näheren Auskünfte. „Deshalb liegt auch kein Geständnis des 26-Jährigen vor“, berichtete der für Presseauskünfte zuständige Staatsanwalt Werner Wolff. Auch die möglichen Tat-Motive des Verdächtigen seien noch völlig unklar.

Mittlerweile ist das Verfahren am Amtsgericht Arnsberg anhängig, das jetzt über die Zulässigkeit der Anklage zu entscheiden hat und noch einen Prozesstermin festsetzen wird. Die Staatsanwaltschaft hat den 26-Jährigen wegen „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“ angeklagt. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, reicht das gesetzlich erlaubte Strafmaß von einer Geldstraße bis zu einer Freiheitsstraße von bis zu drei Jahren.

Zivilrechtlich könnte auf den 26-Jährigen eine erhebliche Schadensersatzforderung der Polizei kommen. Die Pressestelle der Kreispolizeibehörde Meschede teilte auf Anfrage unserer Zeitung mit, dass am 2. Oktober von 12.30 bis 18 Uhr insgesamt 30 Polizeibeamte wegen der Drohung gegen die Realschule im Einsatz waren. Bei einem Stundensatz von 50 Euro pro angefangene Arbeitsstunde könnte sich dann schon der Schadensersatz für die Arbeitsstunden auf schätzungsweise rund 8000 Euro plus Fahrtkostenerstattung (50 Cent pro Kilometer) belaufen. Diese Beträge ergeben sich aus der Verwaltungsgebührensatzung.

Mehr als 8000 Euro Schadensersatz könnte gefordert werden

Um eine genaue Summe nennen zu können, müssten zunächst für jeden einzelnen Beamten die angefallenen Arbeitsstunden genau berechnet werden. Eine solche Berechnung liegt bei der Polizei aber noch nicht vor. Wegen des erheblichen Verwaltungsaufwands wartet die Polizei den Ausgang des strafrechtlichen Verfahrens ab. Neben der Polizei könnte auch noch die Feuerwehr Schadensersatz erheben. Insgesamt gesehen ist ein hoher vierstelliger Betrag als Schadensersatzforderung möglich.