Arnsberg. Die Verhandlung zieht sich. Fehlendes Geständnis, sich ziemlich widersprechende Aussagen und nach und nach auftauchende Zeugen machen den Brandstifter-Prozess zum Großfeuer im Autohaus Schulte im Januar 2013 vor dem Landgericht Arnsberg zu einer langwierigen Angelegenheit. Erst am 17. Oktober und 4. November wird das Verfahren fortgesetzt.

Dem millionenschweren Schaden, den der Brand in dem Autohaus am Bruchhausener Westring auslöste, hängt nun ein Rattenschwanz an zusätzlichen Prozess- und Verfahrenskosten an. Und das schon vor dem ersten Prozesstag: Natürlich wird der Steuerzahler indirekt für Ermittlungs- und Vernehmungskosten von Staatsanwaltschaft zur Kasse gebeten. Eine Summe, die ebenso wenig im Detail zu berechnen ist wie die des späteren personellen Aufwands im Gericht.

Seit dem 21. März 2013 sitzen die beiden Angeklagten, von denen einer hartnäckig jegliche Beteiligung an den Vorfällen bestreitet, in Untersuchungshaft. Seit 201 Tagen. Eine Haftunterbringung kostet nach Auskunft des Justizministeriums NRW dem Steuerzahler 114 Euro am Tag - macht für beide zusammen bislang schon fast 46.000 Euro.

Die offiziellen Gerichtskosten liegen in solchen Fällen bei 240 bis 900 Euro. Im Verhältnis zum tatsächlichen Aufwand des Gerichts steht so etwas nicht: Dreimal über insgesamt 13 Stunden kam die Kammer bislang zur öffentlichen Verhandlung zusammen. Und das jeweils in Vollbesetzung: zwei Richter, zwei Laienrichter, Protokollführer und das gebundene Justizpersonal rund um den Gerichtssaal. Stundensätze werden hier nicht hochgerechnet. Hinzu kommen der Staatsanwalt, der Brandsachverständige und zwei Pflichtverteidiger.

Der Brandsachverständige war immer da - hat aber abgesehen von ein paar Fragen noch keinen Ton sagen können. Sein schriftliches Gutachten allein kostete schon 2300 Euro. Nach dem Entschädigungsgesetz darf er nun noch 70 Euro pro Stunde berechnen. Die beiden Pflichtverteidiger, so Gerichtssprecherin Dorina Henkel, erhalten jeweils rund 250 Euro Fallgebühr zuzüglich bis 371 Euro pro Prozesstag. Wer was kriegt, ist alles gesetzlich geregelt. So auch die Fahrtkosten, Verdienstausfall und Zeitversäumnisentschädigung für die Zeugen. Mehr als ein Dutzend Zeugen wurden schon gerufen. Genaue Zahlen gibt es noch nicht. „Abgerechnet wird am Ende“, sagt Gerichtssprecherin Dorina Henkel.

„Der Rechtsstaat kostet viel Geld“, sagt Peter Marchlewski, Sprecher des NRW-Justizministeriums. Wirtschaftlichkeitsrechnungen aber dürften in der Justiz keine Rolle spielen. Marchlewski: „Aus Kostengründen darf Recht nicht Unrecht weichen!“.

Gründlichkeit vor Schnelligkeit

Und so wird weiter verhandelt, weil - wie der Vorsitzende Richter Willi Erdmann bei der Vertagung betonte - „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“ gehen müsse. In puncto Schaden ist die zivilrechtliche Dimension in diesem Fall ohnehin ungleich höher zu bewerten als tatsächliche Prozesskosten. Der Brandschaden habe sich nach Auskunft von Autohausbesitzer Christian Schulte inzwischen auf rund 3,5 Millionen Euro erhöht. Hinzu kommen fast 10.000 Euro Schaden aus dem Missbrauch der beim Einbruch gestohlenen Tankkarten.