Hüsten. Mit brutalen Faustschlägen das Nasenbein zertrümmert und vier Zähne abgebrochen — das warf der Staatsanwalt gestern einem 23-jährigen Hüstener vor. Der zweite, deutlich härtere Vorwurf: räuberische Erpressung der Sparkasse. Jetzt muss der Verurteilte für 24 Monate in Haft.

Zu dem Banküberfall am 21. Juli habe er sich spontan entschlossen, erklärte der drogensüchtige Angeklagte — er habe doch keine Wohnung, hatte nichts mehr zu konsumieren und nichts zu essen gehabt. Vermummt mit Kapuze und Schal war er in die Bank gestürmt und hatte laut gerufen: „Überfall! Geld her!”

Weil der Mann unter einer Tüte eine Pistole andeutete, händigte ein Angestellter ihm 1600 Euro aus. Den Bankmitarbeitern war der junge Mann allerdings als Kunde bekannt.

Er floh zum Marktplatz, stieg in einen Linienbus, in dem er artig einen Fahrschein löste — und dachte, er könne unerkannt entkommen. Aber da hatte er die Rechnung ohne Bankangestellte und Polizei gemacht: Letztere war nämlich durch das Auslösen der Alarmanlage verständigt worden. Zudem war ein Bank-angestellter dem Täter gefolgt. Der Räuber wurde noch im Bus festgenommen.

Den zweiten Vorwurf (Körperverletzung) gab der 23-Jährige genauso zu. „Ich war nicht in meinem Körper”, versuchte er dem Gericht sein Handeln klar zu machen. Im April hatte er einen jungen Mann verprügelt, der sein Laptop geraubt haben sollte — dabei war es nur eine Masche, um selbst an den Rechner des Opfers zu kommen. Die Idee habe er einem Film entnommen. Ein Psychiater bescheinigte dem Angeklagten, zur Tatzeit voll schuldfähig gewesen zu sein. Detaillierte Zeugenangaben zum Auftreten des Täters habe es keine Anhaltspunkte für verminderte Schuldfähigkeit oder gar Schuldunfähigkeit ergeben. Seine psychische Krankheit trete nur sporadisch auf — dann aber sei er erheblich aggressiv, weshalb er während seiner fünfmonatigen Untersuchungshaft seit Sommer für einige Wochen in Eickelborn behandelt werden musste.

Staatsanwalt und Verteidiger waren sich einig: Der Angeklagte war beim Banküberfall reichlich dilettantisch vorgegangen. Er sei unbewaffnet gewesen, habe aus Not gehandelt, die Beute war gering — Schaden sei der Bank letztlich nicht entstanden. Zudem habe er früh ein Geständnis abgelegt und seine Taten bereut.

Dies waren die Gründe, aus denen der Staatsanwalt die Anklage auf räuberische Erpressung in minderschwerem Fall relativierte. Er beantragte eine Gesamtfreiheitsstrafe von 18 Monaten ohne Bewährung für beide Taten. Das Gericht sah es genauso und bestätigte das Strafmaß.

Dennoch muss der Verurteilte für 26 Monate in Haft: Zusätzlich zu den 18 Monaten sind noch 8 Monate fällig, die er zuvor als Bewährungstrafe für eine andere Körperverletzung bekommen hatte.