Andreasberg. . Für 2015 wird das Baurecht für den geplanten Ferienwohnpark Andreasberg erwartet. Die Pläne liegen derzeit zur Prüfung bei der Staatskanzlei in Düsseldorf. Die niederländischen Investoren wollen inzwischen nur noch 200 statt der ursprünglich geplanten 300 Ferienhäuser bauen.

Die Pläne für den Ferienwohnpark Andreasberg liegen jetzt bei der Staatskanzlei in Düsseldorf. Dort wird die Vereinbarkeit des Vorhabens mit der Landesplanung überprüft. Die Antworten stehen noch aus.

Darüber wurde der Regionalrat Arnsberg bei seiner Sitzung informiert. Dass die Staatskanzlei eingeschaltet ist, sei bei Projekten dieser Größenordnung nicht ungewöhnlich, so Christoph Söbbeler, Pressesprecher der Bezirksregierung: „Die Behörden halten sich gegenseitig auf dem Laufenden.“

Noch 200 statt 300 Häuser

Die niederländischen Investoren für das Andreasberger Projekt haben inzwischen ihre modifizierten Unterlagen für einen „abgespeckten“ Wohnpark vorgelegt: Vorgesehen sind demnach 250 Wohneinheiten in etwa 200 Gebäuden. In den ersten Planungen waren 300 Ferienhäuser angedacht. Für das Vorhaben muss zunächst der Regionalplan geändert werden – das ist Sache des Regionalrates. Wegen der veränderten Pläne muss auch dieses Regionalplan-Änderungsverfahren ganz neu aufgerollt werden: Ende 2014 (der Regionalrat tagt am 3. Dezember) könnte der Erarbeitungsbeschluss kommen, dann müssen sich wieder die Träger öffentlicher Belange äußern, dann würde ein Beschlussvorschlag fallen. Am Ende steht dann ein Aufstellungsbeschluss. In Kreisen des Regionalrates wird davon ausgegangen, dass dieser Beschluss 2015 kommen könnte – wenn nicht auf dem Planungsweg noch Probleme auftauchen. Die Gemeinde Bestwig arbeitet parallel daran, ihrerseits die Verfahren durchzuführen, damit das erforderliche Baurecht entstehen kann.

Zuletzt hatte sich auch die Industrie- und Handelskammer zu dem Vorhaben geäußert. So koppelt die Landesregierung im Entwurf ihres neuen Landesentwicklungsplans große Freizeiteinrichtungen an Siedlungsschwerpunkte.

IHK: Ausnahmen zulassen

Aber nur wenige Orte im Ruhrtal abseits der Hauptverkehrsachse, so die Kritik der IHK, erfüllen dieses Kriterium eines Siedlungsschwerpunktes von mehr als 2000 Einwohnern. Durch diese „undifferenzierte Zielformulierung“ werde der Tourismus erschwert. Die IHK wirbt darum, Ausnahmen zuzulassen.