Schmallenberg/Bad Berleburg. .

Geärgert haben sich die Waldbauern in Schmallenberg-Oberkirchen schon lange über die Schäden, die die frei lebenden Wisente im Privatwald anrichten. Jetzt will die Versicherung des Bad Berleburger Trägervereins nicht mehr für die Schäden aufkommen – den Waldbesitzern platzt der Kragen. Sie wollen klagen.

Zum Teil großflächig haben die Wisente Bäume in den Privatwäldern zwischen Albrechtsplatz und Schanze geschält. Fünf Schadensfälle hat Hermann Vogt aus Oberkirchen im vergangenen Jahr bei der Versicherung gemeldet. „Davon ist ein Schaden in Höhe von 1350 bezahlt worden“, erklärt Vogt. Jetzt aber hat ihm die Generali ein Schreiben geschickt, dass sie für die vier weiteren Schäden nicht aufkommt. Die Begründung: Nach der Auswilderung der Wisente handele es sich um „wilde Tiere“, die damit „herrenlos im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen“ seien.

Unterschiedliche Rechtsauffassun

„Zwischen dem Versicherer und dem Verein gibt es eine unterschiedliche Rechtsauffassung“, erklärt der erste Vorsitzende des Wisentvereins, Bernd Fuhrmann: „Jetzt müssen wir gemeinsam nach einer anderen tragfähigen Lösung suchen.“

Der Versicherer habe sich mit dem Wisentverein darüber verständigt, dass alle bisher angemeldeten und begutachteten Schälschäden noch beglichen werden. „Künftig wird der Versicherer aber keine Entschädigungen mehr zahlen“, heißt es in einer Pressemitteilung. Die Begründung lautet: „Er bewertet den Status der Tiere als herrenlos – wie zum Beispiel bei Rot- und Schwarzwild. Den Wisentverein und sich selbst sieht der Versicherer damit in der Konsequenz aus der Pflicht entlassen, Zahlungen für Schälschäden zu übernehmen.“

„Wir teilen diese Einschätzung nicht und befinden uns deshalb weiterhin im intensiven Gespräch mit dem Versicherer“, unterstreicht Fuhrmann. Im öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Freisetzung seien sich alle Partner einig gewesen, dass die Tiere dem Verein gehören und er dafür deshalb auch die Aufsicht habe. Die Tiere sollten erst nach einer noch unbestimmten Zeit in die Herrenlosigkeit entlassen werden, nachdem valide wissenschaftliche Ergebnisse zu ihrem Verhalten in Freiheit vorliegen.

„Die zügige und großzügige Begleichung von Schälschäden sowie den fairen Umgang mit Waldbesitzern haben wir immer als Grundpfeiler des Wisent-Projektes gesehen“, betont auch Johannes Röhl vom Vorstand des Wisentvereins.

Von dem Rückzieher der Versicherung seien ausschließlich die Schälschäden betroffen. Alle anderen Haftpflichtfälle seien weiterhin von der Versicherung gedeckt. Für die Regulierung von Schälschäden sucht der Wisentverein daher jetzt gemeinsam mit dem Bundesamt für Naturschutz und dem Land NRW nach einer alternativen Lösung. Die könnte in einem öffentlich-rechtlichen Fonds liegen, aus dem die Folgen von Schälschäden beglichen werden. Denkbar wäre zum Beispiel, ihn beim Land Nordrhein-Westfalen einzurichten.

Die Schäden an Fichte und Buche durch Wisent-Verbiss im Privatwald belaufen sich laut Trägerverein auf rund 11 788 Euro. Noch nicht beglichen seien davon 5761 Euro.

Allein rund 8000 Euro Schadenersatz verlangt Hermann Vogt. Weitere zwei Schäden aus diesem Jahr müsse er noch melden. Eine ähnlich hohe Summe steht laut Vogt noch einem weiteren Waldbauern aus Oberkirchen zu. Hinzu kämen kleinere Beträge von weiteren Waldbesitzern, bei denen die Schäden geringer ausgefallen seien.

„Ich habe mit meinem Anwalt gesprochen“, sagt Vogt. Eine Klage wegen Schadensersatz und eine Unterlassungsklage sollen ausgearbeitet werden. Die Wisente will er nicht mehr in seinem Wald dulden.

Der ungünstigste Fall

„Die jetzt entstandene Situation ist weder für den Wisentverein, noch für die Geschädigten befriedigend“, sagt Johannes Röhl. Denn wird die Rechtsauffassung der Versicherung von der Herrenlosigkeit der Wisente allgemein anerkannt, bleiben die Waldbesitzer im ungünstigsten Fall auf den Schäden sitzen.