Bestwig. . Die Diagnose hat ihr den Boden unter den Füßen weggerissen. Silke Stepanek aus Bestwig leidet an Aplastischer Anämie - ein Versagen des Knochenmarks. Ohne Behandlung verläuft die äußerst seltene Krankheit in aller Regel tödlich.

Als wenn die Nachricht des Arztes nicht schon schlimm genug wäre, musste die 50-jährige Bestwigerin auch noch miterleben, wie sich Krankenkasse und Uniklinik darum gestritten haben, wer denn nun die Kosten für das lebensrettende Serum übernimmt. „Ich habe wirklich geglaubt, die lassen mich jetzt sterben“, sagt die 50-Jährige.

Reiner Zufall

Es ist reiner Zufall, dass sie den Disput zwischen der Essener Uniklinik und der AOK mitbekommt. Es geht um 47.000 Euro. „In Essen ist mir immer gesagt worden, dass die Krankenkasse das Geld nicht zahlen will“, berichtet Silke Stepanek. Sie nimmt sich einen Anwalt, wendet sich an die Zeitung - kämpft um ihr Leben. „Da zahlt man jahrzehntelang seine Beiträge und dann wird man so im Stich gelassen“, sagt sie.

Was die Bestwigerin nicht mitbekommt, sind jede Menge Telefonate und Faxe, die derweil zwischen der AOK in Recklinghausen und der Uniklinik in Essen hin und hergehen. In einem der Faxe fordert die Krankenkasse das Klinikum auf, gegenüber Silke Stepanek die Behauptung zu unterlassen, die AOK sei nicht bereit zu zahlen.

Uniklinikum Essen„Das war nämlich definitiv nicht richtig“, stellt Regionaldirektor Manfred Körner klar. Er verweist auf den kompletten Schriftverkehr, der in Kopie inzwischen auch auf seinem Mescheder Schreibtisch gelandet ist. Daraus geht hervor: Seine AOK-Kollegen in Recklinghausen sind der Ansicht, dass die Kosten für das Serum bereits über die so genannte Fallpauschale abgegolten sind. Dabei handelt es sich um einen pauschalen Euro-Betrag, den das Krankenhaus pro Patient von der Krankenkasse überwiesen bekommt.

Schnelle Behandlung

„Die Klinik hat vielmehr versucht, die Kosten auf die Krankenkasse abzuwälzen“, schildert Körner die Sicht der AOK. Und das ist ihr am Ende auch gelungen. Weil es eng wird für Silke Stepanek, trifft die AOK eine „Einzelfallentscheidung zu Gunsten der Patientin ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“. Soll heißen: Die Krankenkasse zahlt das Geld, obwohl sie das aus ihrer Sicht rechtlich gar nicht müsste. „Wir lassen hier also wirklich niemanden im Regen stehen“, sagt Körner. Im Gegenteil: „Wir haben am Ende nachweisbar alles daran gesetzt, dass Frau Stepanek schnell behandelt wird“.

Und genau das geschah inzwischen in der Essener Uniklinik. Fieber, Schüttelfrost und allergische Reaktionen - allesamt Nebenwirkungen des ersehnten Serums - hatte Silke Stepanek schnell überwunden. In den kommenden Wochen geben die Blutwerte Auskunft darüber, ob das Serum auch seine heilende Wirkung tut.