Bad Fredeburg. . Bereits als Zwölfjähriger ist er alkoholkrank. Jetzt mit 16 Jahren wird der Jugendliche aus Schmallenberg am Amtsgericht in Bad Fredeburg verurteilt. Die Vorwürfe: Diebstahl, Einbruchsdiebstahl und exhibitionistische Handlungen. Die Strafe: Unterbringung in einer Entziehungskur.

Weil der 16-jährige Schmallenberger, der gebürtig aus Berlin stammt, noch unter das Jugendstrafrecht fällt, war die Verhandlungen nicht öffentlich. Im Gespräch mit Richter Ralf Fischer nach der Verhandlung macht er deutlich: „Das ist ein höchst dramatischer Fall.“

In Untersuchungshaft

Zu einem ersten Termin zur Hauptverhandlung war der 16-Jährige gar nicht erst erschienen. Als der Angeklagte daraufhin in Untersuchungshaft genommen worden war, meinte er selbst, dass das gut sei – ansonsten wäre er völlig abgestürzt.

Der Schmallenberger stammt aus zerrütteten Familienverhältnissen, sein Alkoholkonsum beschränkt sich nicht auf Bier und Wein – er trinkt Hochprozentiges.

In Schmallenberg mehfacht entblößt

Die Straftaten hat er immer im Rausch begangen. Einbruch und Diebstahl von Schnaps in einem Schmallenberger Supermarkt, Diebstahl von Schnaps (ohne Einbruch) in einem weiteren Supermarkt und auf dem Philosophenpfad in Schmallenberg soll er sich mehrfach entblößt haben. Weitere exhibitionistische Vorfälle soll es auch im Stadtkern selbst gegeben haben.

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Der Angeklagte gestand laut Richter alle Taten. Auch zu seinen Gunsten wertete der Richter die verminderte Schuldfähigkeit, „denn ohne Alkohol hätte er keine Straftat begangen“, erklärte Richter Fischer. „Über die Dauer des Aufenthalts entscheiden die Ärzte“, sagte Fischer weiter.

In einem psychiatrischen Gutachten, das während der Verhandlung auch verlesen wurde, wird dem 16-Jährigen eine positive Prognose gestellt. Weil er jung und einsichtig sei, habe er gute Chancen, dass eine Entziehungskur zum Erfolg führt und sie den jungen Mann wieder in die Spur bringt.