Schmallenberg. . Der junge Mann hatte im August vergangenen Jahres für Angst und Schrecken in Gleidorf gesorgt: Der 25-Jährige Bad Fredeburger wohnte in einem Unterschlupf im Wald zwischen Gleidorf und Bad Fredeburg und hatte – weil er hungrig war – in Gleidorf ein Rassekaninchen gestohlen, das Tier enthauptet, den Kopf an einem Zaun entlang eines Spazierweges aufgehängt und Reste des Körpers darunter verbrannt.

Jetzt saß er am Amtsgericht Bad Fredeburg auf der Anklagebank und wurde zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

LSD und Speed konsumiert

„Der Vorfall hat in der Bevölkerung für Unruhe gesorgt“, betonte Richter Ralf Fischer. „Vor 50 Jahren war der Hühnerdieb nichts Ungewöhnliches, heute ist das aber anders.“ Weil der junge Mann das Tier nach eigenen Angaben aus Hunger geschlachtet hatte, wurde ihm in dem Fall nicht Tierquälerei, sondern lediglich der Diebstahl vorgeworfen.

Der Angeklagte erklärte: „Das hatte weiter nichts zu bedeuten. Ich weiß nicht, was mich dazu getrieben hat.“ Dazu der Richter: „Genau das bestätigt auch das Gutachten.“ Eine durch Drogen verursachte Psychose werde darin von einem Gutachter diagnostiziert. LSD und Speed habe er in der Vergangenheit genommen, räumte der Angeklagte ein.

Weiterhin mahnte der Richter an, dass da ein Tierhalter mit Emotionen dranhängt, woraufhin der Angeklagte sagte: „Da habe ich nicht drüber nachgedacht.“

„Das hat den Menschen Angst gemacht“, setzte der Richter noch hinzu. Darauf der Angeklagte reumütig: „Das sollte es nicht.“

Zwei weitere Straftaten wurden ihm gestern vorgeworfen: In Meschede hatte er im Juli vergangenen Jahres versucht, ein Fahrrad im Wert von etwa 2000 Euro zu stehlen. Dabei wurde er auf frischer Tat ertappt. Im November 2013 hatte er dann versucht, in ein Haus in Siedlinghausen einzubrechen.

Der schmal gebaute, sehr jung wirkende Bad Fredeburger zeigte sich gestern geständig und einsichtig. Sein Verhalten vor Gericht, wie auch die Tatsache, dass er bis zu diesem Zeitpunkt strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten war, wertete der Richter strafmildernd. Er folgte nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die neun Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung forderte, sondern verurteilte den 25-Jährigen zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung.

„Das sind schwere Straftaten“, mahnte Richter Ralf Fischer. Strafmildernd habe sich aber auch die sechs Wochen Untersuchungshaft ausgewirkt, die der Bad Fredeburger bereits abgesessen hatte, weil er damals ohne festen Wohnsitz war. „Das war hoffentlich eine direkte Erfahrung für sie.“

Hinzu kam eine verminderte Schuldfähigkeit – zumindest in zwei Fällen – aufgrund der durch Drogen verursachten Psychose.

Drogen-Therapie als Auflage

„Ich kann eine Strafe nur dann zur Bewährung aussetzen, wenn ich eine positive Prognose geben kann“, redete der Richter dem Angeklagten, der mittlerweile wieder bei seiner Mutter wohnt, ins Gewissen. „Ein positive Prognose sehe ich aber nur, wenn Sie eine Drogen-Therapie machen“, erklärte er, warum er diese zur Bewährungsauflage macht.