Meschede. . 25-jähriger Mescheder wird vom Amtsgericht Meschede zu zwei Jahren und neun Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Sein Verteidiger kündigt Berufung an.

„In Ihrem Markt befindet sich eine Bombe!“ Mit diesen Worten, abgehackt und mit Pausen gesprochen, hat ein 25-jähriger Mescheder am 8. August des vergangenen Jahres einen riesigen Polizeieinsatz am Freienohler Obi-Markt ausgelöst. Wegen verschiedener weiterer Straftaten verurteilte ihn Richterin Christina Spenner gestern vor dem Mescheder Amtsgericht zu insgesamt zwei Jahren und neun Monaten Haft ohne Bewährung. Sie folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Das Motiv des jungen Mannes allerdings blieb völlig im Dunkeln.

Keine Äußerung zur Sache

Denn zur Sache äußerten sich weder der Angeklagte noch sein Anwalt Michael Babilon. Sie kündigten allerdings schon an, in Berufung gehen zu wollen.

Der Angeklagte, ein schmaler, junger Mann, der eher jünger als 25 wirkte, gab nur die Informationen zu seiner Person. Zurzeit arbeitet der gelernte Fachmann für Systemgastronomie als Tankwart. Das tat er auch, als im August die Bombendrohung eintraf - und zwar direkt in einer der angrenzenden Tankstellen.

Dort trafen ihn die ermittelnden Kriminalbeamten auch während der Räumung. Für sie war der junge Mann kein Unbekannter. Seit seinem 14. Lebensjahr ist er regelmäßig straffällig geworden: Diebstahl, Beleidigung, Körperverletzung, Betrug, Urkundenfälschung und immer wieder Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Das Motiv blieb offen

Seine letzte Bewährungsstrafe hatte er im Mai erhalten. Seine letzte Tat: der Diebstahl eines Audis an einem Mescheder Autohaus war noch nicht geahndet. Einer der Beamten, der auch als Zeuge geladen war, sprach ihn am Obi sogar an und fragte, ob er etwas mit der Tat zu tun habe. Das verneinte er.

Später jedoch rückte der junge Mann wieder in den Fokus der Polizei. Bei der Bombendrohung war zwar die Rufnummer unterdrückt, die Provider jedoch sind verpflichtet auf Anordnung der Staatsanwaltschaft die Daten herauszugeben. Anrufzeit, Geodaten und die Angaben des Mobilfunkbetreibers wiesen wieder auf den Mescheder. Bei der Durchsuchung der Wohnung fanden die Beamten dann auch die zum Anruf passende Sim-Karte.

Auch wenn sich der Angeklagte nicht äußerte, für Oberstaatsanwalt Thomas Poggel war klar, dass der 25-Jährige die Bombendrohung ausgesprochen hat. Nur das Motiv sei offen geblieben. „Aber es gibt Leute, die sich freuen, wenn ein großer Einsatz gefahren wird“, sagte Poggel in seinem Plädoyer: „Und das war ein großer Einsatz.“ Mit Hundeführern, die den Markt durchsuchten, mit Straßensperrung, sogar der Zugverkehr kam zeitweise zum Erliegen. Die Kosten, so schätzte Poggel: mehrere zehntausend Euro.

Angesichts der Vorstrafen und der Taten, die während der Bewährungsstrafe verübt worden seien, könne er dem jungen Mann auch keine günstige Sozialprognose stellen. Poggel forderte deshalb eine Haftstrafe.

Für ein psychologisches Gutachten habe er, das erklärte er anschließend, jedoch angesichts der Taten bisher keine Veranlassung gesehen. „Meiner Meinung nach, wusste der Angeklagte auch genau, dass das, was er tat, unrecht war.“

Dass der Angeklagte zumindest ein schwieriger Mensch ist, hatte zuvor der Bewährungshelfer zu Protokoll gegeben. Er gab an, es sei schwierig, Kontakt zu dem Angeklagten aufzunehmen und er vermutete eine psychosomatische Erkrankung.

„Setzen auf die nächste Instanz“

Michael Babilon, der Anwalt des Angeklagten, hatte dagegen eine Bewährungsstrafe gefordert. „Wir setzen auf die nächste Instanz“, so der Anwalt. Dort werde er mehr verraten. Nur so viel sage er vorab: Der Angeklagte habe auch noch selbst Anklage erstattet wegen sexuellen Missbrauchs. Diese Anklage, so deutete er an, stehe in Zusammenhang mit der Bombendrohung. „Es bleibt spannend“, so Babilon. „Für uns ist das hier nur eine Durchgangsstation.“