Meschede. . 207 000 Euro fordert die Stadt Meschede von einem 67 Jahre alten Kurden und seiner 74-jährigen Ehefrau zurück. Sie sollen Vermögen, das sie angeblich in der Türkei besitzen, bei ihren Anträgen auf deutsche Sozialleistungen verschwiegen haben. Das alte Ehepaar muss sich vor dem Mescheder Schöffengericht verantworten.

Was sind Ackerland und eine Eigentumswohnung in Südostanatolien wert? Womöglich gar nichts? Diese ungewöhnlichen Fragen muss das Mescheder Schöffengericht jetzt klären. Seit heute müssen sich dort ein 67-Jähriger Kurde und seine 74 Jahre alte Frau verantworten: Sie sollen Vermögen, das sie in der Türkei besitzen sollen, bei ihren Anträgen auf deutsche Sozialleistungen verschwiegen haben. Das wäre Betrug. Die Stadt Meschede fordert deswegen 207 000 Euro von dem alten Ehepaar zurück, das hier seit 1995 als Asylbewerber lebt.

Ein Urteil ist um ein halbes Jahr verschoben worden. Im Zuge der Rechtshilfe wird die deutsche Botschaft in der Türkei eingeschaltet. Sie soll bei der Klärung der Eigentumsfragen helfen. Auch ein Sohn im französischen Marseille soll angehört werden. Im Zuge einer Ermittlung hatte die Polizei im Juni 2013 die Wohnung der Angeklagten in Meschede durchsucht. Es fanden sich 5100 Euro in bar, dazu Schmuck - und Hinweise auf Grundbesitz. Die Polizei gab ihre Erkenntnisse an die Stadt weiter. Die stoppte unverzüglich alle Zahlungen an die Großeltern. Ein „Tohuwabohu“ sei die Durchsuchung gewesen, erinnerte sich ein Kriminalbeamter: Der drohende Opa musste gefesselt werden, eine Tochter versuchte, eine Tasche unter einem Bett verschwinden zu lassen.

Wertloses Vermögen?

1994 kam das Ehepaar nach Deutschland. Der Angeklagte wuchs beim Onkel auf, der sich um den Grundbesitz des verstorbenen Vaters kümmerte. Erst in den 80er Jahren entstand in der Türkei ein Grundbuch-System. Der 67-Jährige will deshalb nichts davon gewusst haben, das ihm selbst Land vererbt worden war – er räumte nur den Besitz eines 160 Quadratmeter großen Stalls ein: Aber da er ja nicht mehr dort lebe, sei der Stall doch wertlos. Eine der jetzt strittigen Fragen: Wie viel Vieh- und Ackerland gehört ihm zu welchem Anteil wirklich? Könnte das Land verkauft werden? Mit-Eigentum im Osten der Türkei sei unverkäuflich, meinte Verteidigerin Heike Geisweid (Bochum).

„Todesmünze“ unter Fundstücken

Das Verfahren gibt Einblicke in eine Parallel-Kultur. Unter dem in der Mescheder Wohnung gefundenen Schmuck, erläuterte die Verteidigerin, sei eine „Todesmünze“, die der 74-Jährigen gehöre: Die goldene Münze bekomme nach ihrem Tod jene Person, die ihren Leichnam dann wasche. Die 5100 Euro wiederum soll ein Enkel (19) den Großeltern zur Aufbewahrung gegeben haben: „Bei uns in der Familie ist das eben Tradition.“

Beide Angeklagten sind Analphabeten. Die Anträge auf Sozialleistungen sollen die Schwiegertöchter für sie ausgefüllt haben. Angeblich haben sie vom Grundbesitz dabei nichts gewusst. Das Vermögen sei nun einmal in den Anträgen nicht angegeben worden, erläuterte gestern ein Vertreter der Stadt Meschede. Sonst hätte zunächst geprüft werden müssen, ob es nicht hätte verkauft werden müssen.