Meschede. Vor mehr als drei Jahren starb ein Kleinkind in Meschede nach einem Wohnungsbrand. Die Mutter wurde angeklagt, weil sie Zigarettenglut im Kleiderschrank verloren haben und dann ins Bordell arbeiten gegangen sein soll. Nun wurde die 26-Jährige freigesprochen, weil ein zweiter Experte sie entlastete.

Ob der tragische Tod eines 14 Monate alten Mädchens aus dem sauerländischen Meschede jemals aufgeklärt wird, scheint unklar. Im April 2010 war das Kind nach einem Wohnungsbrand an einer Rauchvergiftung gestorben.

Als die Wohnung brannte, lag das Mädchen allein im Gitterbett, die heute 26 Jahre alte Mutter war in einem Bordell ihrer Tätigkeit als Prostituierte nachgegangen. Weil ein Brandsachverständiger feststellte, dass das Feuer durch im Kleiderschrank verlorene Zigarettenglut entstanden war, ermittelte die Staatsanwalt gegen die Mutter.

Seitdem musste die Frau mit dem Vorwurf leben, dass sie für den Tod ihrer Tochter verantwortlich ist. Am Donnerstag wurde sie vom Schöffengericht in Meschede freigesprochen, weil zwischenzeitlich ein zweiter Gutachter zum Ergebnis kam, dass das Feuer vorsätzlich gelegt worden sein muss. Weil die Frau aber während des Feuers im Bordell war, scheidet sie als Brandstifterin aus.

Ermittlunng auch gegen Ex-Lebensgefährten

Nach dem zweiten Gutachten hatte die Staatsanwaltschaft gegen einen 53 Jahre alten Ex-Lebensgefährten der Frau ermittelt, der Zugang zu ihrer Wohnung hatte. Doch der Verdacht, dass der Mann nach dem Ende der Beziehung das Feuer gelegt haben könnte, ließ sich nicht erhärten.

"Meine Mandantin ist froh, dass das nun zu Ende ist", sagte der Anwalt der 26-Jährigen, Jochen Libertus. "Neben dem Verlust ihres Kindes stand sie ja auch die ganze Zeit als Sündenbock im Rampenlicht." Das habe die Frau schwer belastet. Mittlerweile lebt sie in Sachsen. Er habe den Eindruck, dass die Ermittlungen gegen seine Mandantin auch etwas mit dem öffentlichen Druck zu tun gehabt hätten. "Sie lässt ihr Kind allein und geht ins Bordell arbeiten. Das muss eine böse Frau sein."

Auch Staatsanwaltschaft hatte schließlich Freispruch gefordert

Im Schöffengericht hatte nun aber auch die Staatsanwaltschaft einen Freispruch gefordert. Das zweite Gutachten entlaste die Mutter, sagte Staatsanwalt Thomas Poggel. Zunächst habe es aber keine andere Möglichkeit gegeben, als dass die Frau den Brand unabsichtlich ausgelöst habe. "Der Gutachter hatte eine technische Ursache ausgeschlossen und wir wussten zunächst auch nicht, dass noch jemand einen Schlüssel zur Wohnung hatte." (dpa)