Meschede. . Erst jetzt ist bekannt geworden, dass es auch in einer Mescheder Behörde zu einer ernsten Bedrohung von Sachbearbeitern gekommen ist. Der Vorfall ereignete sich vergangenen Juli in der Ausländerbehörde im Kreishaus.
Dort wollte ein damals 25 Jahre alter Asylbewerber aus Winterberg seine Aufenthaltserlaubnis ausgehändigt bekommen. Als ihm gesagt wurde, diese werde noch überprüft, wurde der Mann laut und ignorierte Aufforderungen, zu gehen. Schließlich drohte er, den Sachbearbeiter und dessen Familie umzubringen, später bedrohte er auch dessen Kollegen – und unterstrich die Drohung mit der Geste, die Kehle durchzuschneiden. Im November erhielt er deswegen einen Strafbefehl über 400 Euro.
„Wir gehen nach dem Einzelfall“
Gegen die Höhe richtete sich der Einspruch von Anwalt Markus Rottmann (Düsseldorf). Heute kam es deshalb vor dem Amtsgericht zum Verfahren. Denn Rottmann fürchtet, dass seinem Mandanten durch die hohe Geldstrafe jetzt gar keine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Geldstrafen müssen, abhängig vom Verdienst, als Tagessätze bezahlt werden: Bei Asylbewerbern liege die Grenze bei 30 Tagessätzen, darüber würde keine Aufenthaltsgenehmigung erteilt. Dass so eine Verwaltungsvorschrift bestehe, wurde heute vom Ausländeramt bestritten: „Wir gehen nach dem Einzelfall.“ Die Behörde prüfe, welchen Verstößen sich Asylbewerber schuldig gemacht haben. Zwingend ist eine Abschiebung bei Drogendelikten.
Trauma aus dem Bürgerkrieg
Der geduldete Asylbewerber (bereits verurteilt wegen illegalen Aufenthalts) ist Bürgerkriegsflüchtling aus Sierra Leone. Er lebt seit 2005 in Deutschland. Sein Anwalt spricht von einer „kafkaesken Situation“: Der Mann wolle arbeiten, dürfe aber nicht, weil ihm die Aufenthaltserlaubnis verwehrt werde. Der Antrag, zur Tochter (6) nach Düsseldorf umzuziehen, wird ihm nicht gewährt: Dann müsste Düsseldorf die Sozialleistungen bezahlen, die jetzt der HSK zahlt. Die Ausländerbehörde hier wiederum hält ihm vor, so der Anwalt, seine Tochter nicht regelmäßig zu sehen.
Der Vorfall aus dem Kreishaus wurde heute nicht detailliert untersucht. Der Angeklagte soll eine posttraumatische Belastungsstörung haben. Richterin Doris Goß („ich bin ausgesprochen liberal“) ging beim Strafmaß angesichts einer verminderten Schuldfähigkeit an die unterste Grenze: 30 Tagessätze zu fünf Euro für Hausfriedensbruch und Bedrohung in zwei Fällen. Sie betonte, Mitarbeiter in Ämtern seien „immer öfter Angriffen ausgesetzt“. Sie müssten geschützt werden. Dem Angeklagten riet sie, Behördengänge künftig in Begleitung zu absolvieren, damit er nicht erneut aus der Haut fahre. Denn Angeklagter und Sachbearbeiter sehen sich weiter: Jeden Monat muss der Mann aus Winterberg nach Meschede, um seine Duldung zu erneuern.