Meschede. .

Als der Staatsanwalt aus der Anklageschrift zitiert und reihenweise Munition auflistet, bekommt man fast den Eindruck, die Polizei hätte einen gefährlichen Terroristen, mindestens aber einen Waffennarren, hochgenommen. Doch eigentlich handelt es sich bei dem 45-Jährigen, der hier vor Gericht steht, nur um einen harmlosen Mann, den man am ehesten als Sammler bezeichnen könnte.

Anonymer Hinweis

Der dürfte ziemlich überrascht gewesen sein, als die Polizei im März bei ihm auftauchte, um seine Wohnung nach Waffen zu durchsuchen. Die Beamten hatten einen anonymen Hinweis bekommen. Doch anstatt eines Waffenlagers fanden die Polizisten in der Garage des Angeklagten nur mehrere verrostete Gewehre, ein Luftgewehr und einen alten Revolver aus dem Jahr 1860. „Für den bekommen sie nicht einmal mehr passende Munition“, erklärte der Angeklagte vor dem Amtsgericht. Dass er die Waffe trotzdem hätte anmelden müssen, habe er nicht gewusst. Gleiches gilt für das Luftgewehr: „Das habe ich zur Kommunion bekommen.“ Damals war die Waffe noch nicht meldepflichtig, mittlerweile ist sie es schon.

Auch für die verrosteten Gewehre, allesamt nicht mehr funktionstüchtig, hatte er eine gute Erklärung parat. Der Mann ist Baggerfahrer, bei seiner Arbeit gräbt er regelmäßig alte Gegenstände, darunter auch Gewehre und Munition, aus. Für ihn sprach auch, dass er nach der Durchsuchung noch ins Polizeirevier fuhr - und zwar um den Beamten einen Teil der Munition hinterher zu bringen, den sie übersehen hatten. Fahrlässig gehandelt hat der Angeklagte zwar, denn er hätte für den Revolver und das Luftgewehr eine Erlaubnis haben müssen.

Fahrlässige Handlung

Doch dass der Mescheder wissentlich gegen das Waffengesetz verstoßen hatte, davon konnte kaum die Rede sein. Entsprechend gnädig zeigte sich das Gericht. Schließlich hatte der Angeklagte auch keine Vorstrafen. Gegen eine Zahlung von 300 Euro wurde das Verfahren schließlich eingestellt. Den Revolver bekommt er allerdings nicht zurück.