Meschede. .

Der Tod eines kleinen Mädchens, das nach einem Brand im Rebell ums Leben gekommen war, bleibt womöglich für immer ungeklärt. Die Staatsanwaltschaft hat jetzt ihre Ermittlungen gegen einen Verdächtigen eingestellt. „Die Beweismittel reichen nicht aus“, sagte Oberstaatsanwalt Thomas Poggel. „Einige Umstände sprechen gegen ihn, aber wir können ihn nicht sicher überführen.“

Es ist ein Fall, der als Wohnungsbrand mit einem Feuerwehr-Einsatz beginnt und am Ende bundesweite Schlagzeilen macht. 17. April 2010: Der Löschzug Meschede wird zu einer verqualmten Wohnung gerufen. Die Einsatzkräfte entdecken in den dunklen Räumen plötzlich ein lebloses Kind. Es wird in eine Kinderklinik gebracht, stirbt aber kurz danach an den Rauchgasen, die es eingeatmet hat. Es ist ein Drama - und weitere Dramen folgen.

1. Niemand kann das Kind rechtzeitig retten, weil es allein daheim ist.
Die alleinerziehende Mütter hat ihre 14 Monate alte Tochter an jenem Abend einfach in der Wohnung zurückgelassen. Die damals 22-Jährige arbeitet in einem Bordell in Berge und ist an jenem Abend dorthin gefahren. Als sie erfährt, was passiert ist, steht sie unter Schock.

2. Nach einem Gutachten wird fälschlicherweise die Mutter beschuldigt.
Ein Schwelbrand, etwa durch eine Zigarettenkippe, könnte das Feuer ausgelöst haben, lautet die Auffassung eines ersten Sachverständigen. Die Staatsanwaltschaft erhebt daraufhin Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen die junge Frau. Sie schweigt.

3. Beinahe kommt es zu einem Fehlurteil.
Das Amtsgericht Meschede ist im Juni 2010 kurz davor, eine Geldstrafe gegen die Mutter zu verhängen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung einigen sich in einem Rechtsgespräch darauf. Der Prozess wird nur deshalb vertagt, weil der Vater als Nebenkläger das Verfahren auf diese Weise nicht enden lassen will und seine Zustimmung zu dieser Absprache verweigert.

4. Erst zwei Jahre nach dem Todesfall gibt es die entscheidende Spur.
Ein neuer Experte schaut sich nach fast zwei Jahren im Auftrag der Staatsanwaltschaft alle Spuren noch einmal genau an. Der erfahrene Sachverständige gilt üblicherweise als erste Wahl der Ermittler. Er kommt zu dem Ergebnis: Mit hoher Wahrscheinlichkeit muss es Brandstiftung gewesen sein. Jemand muss das Feuer gelegt haben. Die ursprünglich angeklagte Mutter kommt dafür zeitlich nicht in Frage.

5. Es gibt einen neuen Verdächtigen - doch letztlich wird der Fall wohl nie mehr aufgeklärt.
Der Mann, ein Bekannter der Mutter, besitzt einen Schlüssel zur Wohnung, er ist in der Nähe des Tatorts gesehen worden und er hat aus Sicht der Staatsanwaltschaft ein Motiv: Er hat Streit mit der Frau. Doch: Der Mann streitet die Tat ab. Die Beweise reichen nicht.

Die Ermittlungen gegen den Mann werden eingestellt. Schon frühzeitig hatte der Vater des getöteten Kindes ihn als Täter in Spiel gebracht.

6. Noch einmal muss die Mutter vor Gericht.
Juristisch ist es so: Obwohl auch die Staatsanwaltschaft auf Freispruch plädieren will, muss der Prozess gegen die Mutter offiziell fortgeführt werden. Er gilt nur als unterbrochen. Noch einmal muss sich die blonde Frau auf die Anklagebank setzen, umringt von Kamerateams, verschämt mit einem Aktendeckel vor dem Gesicht. Hier endet das Drama, juristisch gesehen.