Südwestfalen. . Selbstständige sollen für einen Eintrag im Online-Branchenbuch der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH viel Geld zahlen. Bis zu 1100 Euro kostet ein zweijähriger Eintrag, was aber nur im Kleingedruckten steht. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs besteht laut Online-Portal Anwalt.de aber keine Zahlungsverpflichtung.

Das Schreiben sieht amtlich aus und kommt betont unscheinbar daher: „Erfassung gewerblicher Einträge“, heißt es da etwa. Auf der linken Seite ein Adressfeld mit Namen und Anschrift des Betriebes, meist mit einem kleinen Fehler, auf der rechten die Bitte um Änderung unrichtiger Daten, um Unterschrift und Rücksendung per Fax.

Wer als Handwerker oder anderweitiger Selbstständiger wie Ladenbesitzer oder Gastronom in Südwestfalen darauf antwortet, der hat schon einen großen Fehler gemacht: Das kostet richtig Geld, bis zu 1100 Euro für einen zweijährigen Eintrag, was aber nur im Kleingedruckten steht. Seit Jahren beschäftigt die Werbung für das Online-Branchenbuch der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH die Gerichte. Denn wer nicht zahlt, der wird rüde angegangen, mit Forderungen von bis zu 2000 Euro. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Juli 2012 besteht laut Online-Portal Anwalt.de jedoch keine Zahlungsverpflichtung (VII ZR 262/1).

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Von Ute Hildebrand-Schute

Juristen damit beschäftigt

„Mit dieser Truppe haben wir seit zwei Jahren zu tun, in jüngster Zeit massiv“, sagt Stephan Schellschmidt, Rechtsanwalt bei der Kreishandwerkerschaft Hochsauerland in Meschede. Er spricht von zuletzt 25 bis 30 in der Region bekannt gewordenen Fällen - bei einer hohen Dunkelziffer. Die Kreishandwerkerschaft Siegen-Wittgenstein berichtet von 30 bis 40 Anfragen im gesamten vergangenen Jahr, ihre Juristen seien laufend damit beschäftigt.

Bei der Kreishandwerkerschaft Soest ist diese Masche schon „etwas länger her“, dort kämen bei Selbstständigen aber gehäuft Faxe von einem Europäischen Zentralregister an, worin um die freiwillige Angabe der Umsatzsteuer-Nummer gebeten werde - der Preis von 890 Euro steht im Kleingedruckten. Laut WDR haben sich bundesweit allein beim Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität rund 5000 Betroffene gemeldet.

Mit Angst und Druck

„Die arbeiten gezielt mit Angst und Druck“, erklärt Schellschmidt. „Es gibt eine letzte Mahnung und eine allerletzte.“ Dann knicken manche Adressaten ein, zumal, wenn die Gewerbeauskunftszentrale „zur Vermeidung eines zeit- und kostenaufwendigen Klageverfahrens“ mit einem Vergleich in Höhe von 450 Euro winkt. Anwaltlich vertreten wird sie derzeit von Rechtsanwältin Claudia Mölleken aus Köln.

Ihr Vorgänger war der Marsberger Kay Hofheinz (53), der das Mandat eigenen Angaben zufolge 2012 von einer Zweitkanzlei in Köln aus nur neun Tage lang ausübte - von Ende Juni bis Anfang Juli. „Ich wusste nicht, was mich da erwartet, und ich habe sofort damit aufgehört, als ich im Internet gesehen habe, was sich daraus entwickelt hat.“ Mit dieser Reaktion habe er nicht gerechnet. Eine Stellungnahme zu seiner damaligen Tätigkeit wollte Hofheinz auf Nachfrage aber nicht abgeben.

Was können Betroffene also tun? „Ich kann nur empfehlen, jedes Schreiben aufmerksam zu lesen“, sagt Markus Kluft von der Handwerkskammer Südwestfalen in Arnsberg. „Und ansonsten die Kreishandwerkerschaften und uns verständigen, wenn sie Innungsmitglieder sind.“ Auch die Verbraucherzentralen helfen weiter.