Meschede. . Die Download-Affäre bei der Polizei im Hochsauerland zieht weitere Kreise. Eigentlich hatte die Behörde gehofft, dass Ruhe um das Thema einkehrt. Doch es geht weiter - und jetzt wird auch der Hochsauerlandkreis mit hineingezogen.

Zwei Mitarbeiter hatte die Polizei im vergangenen Jahr entlassen. Der Vorwurf: Sie sollen jahrelang illegal Filme und Musik aus dem Internet auf ihre Dienstrechner kopiert haben. Fest steht: Nicht nur die Betroffenen kommt die Angelegenheit teuer zu stehen - auch für den Steuerzahler wird es teuer. Es kommt inzwischen eine sechsstellige Summe zusammen für Löhne während der Freistellung, Prozesskosten und Abfindung .

Kündigung erst mal akzeptiert

Einer der beiden Mitarbeiter hat bereits seine Kündigung akzeptiert und eine Abfindung genommen. Aber: Im nächsten Schritt bewarb er sich ausgerechnet beim Hochsauerlandkreis um eine IT-Stelle - wie bei der Polizei ist dort der oberste Dienstherr Landrat Dr. Karl Schneider. Weil der Bewerber prompt eine Absage bekam, klagt er nun auf Schadenersatz.

Aufgrund seiner Schwerbehinderung sei die Behörde verpflichtet gewesen, ihn zum Gespräch einzuladen, meint er. Um 3000 Euro Schadenersatz wird vor dem Arbeitsgericht gerungen. Martin Reuther, der Pressesprecher des Hochsauerlandkreises, bestätigte den Vorgang. Die Behörde sei allerdings nach wie vor der Auffassung, dass sie den Bewerber nicht einladen musste. Das Gericht wird über den Fall entscheiden müssen.

Der andere entlassene Mitarbeiter klagt weiterhin vor dem Arbeitsgericht gegen seine Kündigung. Ende des Monats soll dort entschieden werden. Klar ist jetzt schon: Für das Land Nordrhein-Westfalen - und damit für die Steuerzahler - ist die Download-Affäre eine teure Angelegenheit. So waren beide Mitarbeiter mehr als zwei Jahre während der Ermittlungen freigestellt und bezogen weiter ihr volles Gehalt.

Hinzu kommt bereits im Fall des einen Mitarbeiters eine Abfindung. Über Details möchte sich die Kreispolizeibehörde nicht äußern. Dass sie jedoch höher ausfiel als eine Regelabfindung von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Berufsjahr, bestätigte Pressesprecher Ludger Rath auf Nachfrage unserer Zeitung. Hier seien auch soziale Kriterien berücksichtigt worden.

Die Kosten für die Abfindung gehen zu Lasten des Landesetats der Polizei in Nordrhein-Westfalen, für das Gehalt während der Freistellung muss die Polizei im Hochsauerlandkreis aufkommen.