Meschede. .

Blumenschmuck, ein Sarg, eine Grabstelle, die Trauerfeier - wer eine Beerdigung ausrichtet, rechnet mit hohen Kosten. Ein bis zwei Jahre später kommt mit dem Grabstein ein weiterer Kostenpunkt hinzu. Und da hält nun seit dem 1. Januar auch die Stadt Meschede nochmal die Hand auf. Sehr zum Ärger von Steinmetz Elmar Parensen.

270 bis 425 Euro

Seit dem 1. Januar erhebt die Stadt eine Grabsteinbeseitigungsgebühr: 425 Euro kostet das bei einer Grabstelle für Sargbestattungen, 270 Euro bei einer Grabstelle für Urnen. Hinzu kommen - immer schon - die Kosten für die Genehmigung eines Grabmals (56 Euro).

Elmar Parensen Steinmetz aus Meschede
Elmar Parensen Steinmetz aus Meschede © WP

Parensen fühlt sich von diesen Kosten überrascht und rechnet mit hohen Umsatzeinbußen. „Wenn ich den Leuten fairerweise erkläre, mein Stein kostet 600 Euro, aber dann kommen noch mal 330 bis 470 Euro Kosten für die Genehmigung und die Beseitigung des Grabmals hinzu, dann verzichten viele gleich ganz auf einen Stein. Das ist regelrecht existenzbedrohend.“

Von 30 bis 40 Prozent weniger Umsatz geht er aus. Er kritisiert auch den Stil der Stadt, die die betroffenen Handwerker nicht vorab informiert habe. Dem widerspricht Pressesprecher Jörg Fröhling. In einer Presseerklärung sei die Öffentlichkeit informiert worden.

Die Stadt ziehe diese Beseitigungsgebühr in Zukunft schon bei der Genehmigung des Grabsteins ein, „da die Kosten für das Abräumen eines Grabes im Laufe der Jahre immer weiter gestiegen sind“ und sich - Jahrzehnte nach dem Sterbefall - oft niemand mehr zuständig fühle. So versuche die Stadt Kosten verursachergerecht abzurechnen.

„Fachpersonal erforderlich“

Das könne ja sein, gibt Parensen zu, doch die Kosten hält er für überzogen. Auch da widerspricht der Pressesprecher. „Das Entfernen eines Grabsteins von der Grabfläche ist nur durch Fachpersonal zulässig.“ Grund: die Sicherheit.

Fröhling verteidigt die Gebühr: „Es gibt sie in zahlreichen Kommunen schon seit vielen Jahren und sie ist keinesfalls willkürlich“, sagt er und rechnet vor: „Für die Entfernung eines Grabmals auf einem Wahl- oder Reihengrab sind zum Beispiel eine Dreiviertelstunde für das Abräumen des Grabmals, eine halbe Stunde für die Entsorgung des Abraums und eine weitere halbe Stunde für das Herrichten der Grabstelle veranschlagt. Hinzu kommen die Stunden für den Minibagger und den Hoflader.“ Und - und das sagt Jörg Fröhling nicht - hinzu kommt ein Aufzinsungsfaktor mal drei (Urnengrab), mal 3,7 (Wahlgrab) - weil bis zur Erledigung in 20 bis 30 Jahren die Kosten noch steigen werden. Parensen schüttelt den Kopf: „Aber das Geld hat die Stadt doch heute schon und kann damit arbeiten.“

Weiter gibt er zu bedenken, dass der wertvolle Stein ja eigentlich sogar den Nachkommen gehöre. Fröhling dazu: „Möchte jemand nach Ablauf der Nutzungsfrist den Grabstein übernehmen, so ist das selbstverständlich möglich.“ Dieser könne dann bei der Stadt Meschede abgeholt werden.

Nicht glücklich über diese neue Mescheder Kalkulation ist auch der Bund der Steuerzahler. Harald Schledorn erinnert die Ratsvertreter daran, dass sie im Blick haben müssten, was sie mit einer solchen Steuer erreichen. „Wenn dann anschließend die Handwerker weniger Aufträge haben und dadurch weniger Steuern zahlen können, schadet die Kommune sich letztlich selbst.“

Und Elmar Parensen sieht noch einen weiteren Nachteil: „Werden die Grabmale durch solche Zusatzkosten zu teuer, wird es immer mehr anonyme Grabstellen geben. Doch was nicht persönlich ist, wird auch weniger gepflegt. Das wird dazu führen, dass unsere Friedhöfe verkommen.“