Meschede. . Der Fall der beiden Polizei-Angestellten, die vom Dienstrechner der Kreispolizeibehörde aus Filme und Musik heruntergeladen haben sollen, ist extrem. Doch illegales Downloaden findet täglich statt. Das merkt auch die Verbraucherzentrale in Arnsberg: In diesem Jahr wurden bereits 81 Abmahnungen erfolgreich bearbeitet, sagt die für Meschede zuständige Verbraucherschützerin Angelika Walter. Die Abmahnungen betreffen alle Altersgruppen. Im Interview sagt sie, was Internet-Nutzer beachten müssen.

Kann man die Post vom Anwalt einfach ignorieren?

Das sollte man auf keinen Fall tun. Man muss immer reagieren. Urheberrechtsverstöße sind keine Bagatellen. Da kann schon bald eine Klage kommen. Flattert eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung ins Haus, dann darf keine Zeit verloren werden. Man sollte sich umgehend juristisch beraten lassen. Denn für die Abgabe einer Unterlassungserklärung wird vom Anwalt nur eine sehr kurze Frist von drei bis fünf Tagen eingeräumt.

Muss man denn die Unterlassungserklärung unterschreiben, die einer Abmahnung beigefügt ist?

Man muss sie prüfen lassen. Auch dann, wenn der vorgeworfene Urheberrechtsverstoß tatsächlich begangen wurde. Denn meistens beinhaltet die Erklärung ein Schuldanerkenntnis. Und das ist mit weiteren Zahlungsverpflichtungen gekoppelt, die oftmals weit überhöht sind.

Kann denn ein Urheberrechtsverstoß überhaupt nachgewiesen werden?

Ja. Über die IP-Adresse eines Computers lässt sich feststellen, wann und wie der Inhaber des Online-Anschlusses eine Tauschbörse genutzt hat – etwa napster, emule, kazaa, edonkey oder bittorent. So finden die Anwälte die Adressaten.

Was steht meist in den Abmahnungen?

Die Forderungen sind oft deftig: Zum einen soll die Unterlassungserklärung unterschrieben werden, zum anderen sollen einige Tausend Euro an Schadensersatz gezahlt werden. Hinzu kommen Anwaltskosten. Zum Teil liegen die bei mehr als 1000 Euro. Es gilt also: Kurze Fristen, rasch drohende Klagen und hohe Streitwerte erfordern ein schnelles Handeln.

Sind diese Summen denn gerechtfertigt?

Auch wenn die Abmahnung berechtigt ist, so sind die Schadenersatzforderungen und die Gebühren des Anwalts oft zu hoch. Die Höhe der Kosten hängt davon ab, wie viele Musikstücke illegal zum Download angeboten oder heruntergeladen wurden. Bei Bagatellverstößen sieht der Gesetzgeber eine Begrenzung der gegnerischen Anwaltsgebühren auf 100 Euro bei einer Abmahnung vor.

Was ist mit Abmahnungen, die per E-Mail kommen?

Die sind unserer Erfahrung nach häufig unseriös. Nichtsdestotrotz sollte man auch die überprüfen lassen.

Sollte man den Besuch von Tauschbörsen im Internet meiden?

Tauschbörsen sind an sich nicht illegal. Es ist aber nicht erlaubt, Lieder aus offensichtlich rechtswidrigen Quellen herunterzuladen. Das heißt: Nutzer dürfen Musik weder zum Download anbieten noch selber herunterladen, wenn diese urheberrechtlich geschützt ist. Wenn also aktuelle Hits aus den Charts kostenlos angeboten werden, dann sollte man auf den Download verzichten. Aktuelle Titel können schließlich legal bei verschiedenen Anbietern für Preise um einen Euro gekauft und heruntergeladen werden.

Welche Hilfe kann die Verbraucherzentrale geben?

Nach Terminvereinbarung geben wir in unserer Zentrale in Arnsberg eine Rechtsberatung und Rechtsvertretung zu Urheberrechtsverletzungen. Die kostet 80 Euro. Dabei wird geprüft, ob Forderungen überhaupt berechtigt oder überhöht sind. Wir nehmen dann schriftlich Kontakt mit der abmahnenden Anwaltskanzlei auf.