Meschede. . Wer entfacht nachts ein Feuer in einer fremden Wohnung? Und wusste derjenige, dass nebenan ein Kind schläft? Diesen Fragen geht die Staatsanwaltschaft Arnsberg nach, seit sie ein neues Gutachten zum Brand im Rebell in Meschede vorliegen hat.

Wer entfacht nachts ein Feuer in einer fremden Wohnung? Und wusste derjenige, dass nebenan ein Kind schläft? Diesen Fragen geht die Staatsanwaltschaft nach, seit sie ein neues Gutachten zum Brand im Rebell vorliegen hat. Am Samstag, 17. April 2010, hatte ein 14 Monate altes Mädchen eine Rauchgasvergiftung erlitten und war in einer Kinderklinik gestorben.

Wie wir berichteten, war bisher die Mutter im Visier der Ermittler: Sie hatte in jener Nacht in einem Bordell in Berge gearbeitet und ihre Tochter allein in der Wohnung zurückgelassen. Die Feuerwehr entdeckte das Kind gegen 23.30 Uhr. Ein erster Gutachter war zum Ergebnis gekommen, dass Zigarettenasche den Brand ausgelöst haben könnte. Nach Zweifeln an dieser Version schaute sich ein zweiter Gutachten den Fall an. Seine Einschätzung: vorsätzliche Brandstiftung. Und: Zeitlich kann es die Mutter dann nicht gewesen sein.

Auch wenn die Tat inzwischen mehr als zwei Jahre zurückliegt, so hofft die Staatsanwaltschaft, dass sich dennoch Zeugen an Verdächtiges erinnern: „Wer damals Beobachtungen gemacht hat, wird gebeten, sich bei uns oder bei der Polizei zu melden“, sagte Oberstaatsanwalt Werner Wolff. Er verweist insbesondere auf den neuen Tatvorwurf gegen den gesuchten Täter: Auf schwere Brandstiftung stehen 5 bis 15 Jahre Freiheitsstrafe.