Meschede. . Nur einen Tag lang hatte es das Werbebanner für die „Criminale“ am neuen Brückengeländer an der Henne-Mündung ausgehalten – dann musste es sofort wieder abgehängt werden. Noch hat es sich nicht herumgesprochen: Werbung ist hier nicht mehr erwünscht.

Nur einen Tag lang hatte es das Werbebanner für die „Criminale“ am neuen Brückengeländer an der Henne-Mündung ausgehalten – dann musste es sofort wieder abgehängt werden. Noch hat es sich nicht herumgesprochen: Werbung ist hier nicht mehr erwünscht.

Die Stadt will so Schäden an der empfindlichen Beschichtung des neuen Metallgitters verhindern. Veranstalter sind nämlich inzwischen dazu übergegangen, ihre Banner und Plakate mit Kabelbindern zu befestigen. Diese können dann nicht einfach abgerissen werden. Allerdings sind die Kabelbinder auch so eng geschnürt, dass beim Beseitigen Macken entstehen. An der Henne/Ruhrbrücke gilt deshalb ein striktes Werbeverbot. Und dieses Verbot hat mit Blick auf die Henne-Öffnung (und noch vielen weiteren, neu entstehenden Geländern entlang des Flusses) auch einen praktischen Hintergrund: „Schließlich soll man künftig ja das Wasser sehen können“, meint Michael Klauke in der Stadtverwaltung, der das Projekt mit betreut.

Ohnehin muss sich jeder Veranstalter, der in der Stadt werben möchte, beim Ordnungsamt eine Plakatisierungs-Genehmigung einholen. Dafür ist übrigens eine Verwaltungsgebühr von etwa 50 Euro fällig. Nur noch an einer Stelle sind Banner erlaubt: Am Geländer an der Coventry-Brücke. Ansonsten darf, man sieht es in diesen Wahlkampfzeiten, an jedem Laternenmast und mit Viereckständern geworben werden. Allerdings hat die Stadt auch für sich einen Grundsatz aufgestellt: Geworben darf nur noch für Veranstaltungen, die auch in Meschede stattfinden, und solche, die überörtlichen Charakter haben. „Sonst“, meint Fachbereichsleiter Jochen Grawe, „wären die Lichtmasten nicht lang genug, um alles unterzubringen.“ Für eine Schaumparty beispielsweise in Belecke möchte man in Meschede keine Werbung sehen.