Meschede/Bestwig. Gute Nachricht für Hausbesitzer in Meschede, Olsberg und Bestwig: Der heimische Wasserversorger Hochsauerland GmbH (HSW) erstattet in Kürze zu viel gezahlte Mehrwertsteuer für Arbeiten rund um den Trinkwasseranschluss.
Hintergrund: Alle Hauseigentümer, bei denen ab August 2000 Arbeiten an ihrem Trinkwasseranschluss durchgeführt wurden, mussten dafür nach einer Verfügung des Bundesfinanzministeriums den vollen Mehrwertsteuersatz zahlen. Jetzt hat der Bun-desfinanzhof (BFH) entschieden, dass Wasser, wie andere Lebensmittel auch, nur mit dem ermäßigten Satz von sieben Prozent besteuert werden darf. Gleiches gilt für bauliche Nebenleistungen - wie das bereits bis zum Jahr 2000 galt.
Differenz wird erstattet
Die zu viel gezahlte Differenz muss den Bürgern erstattet werden, so der BFH. „Die-sen Kostenvorteil wollen wir so schnell es geht an unsere Kunden weitergeben”, so Christoph Rosenau, Kaufmännischer Geschäftsführer der HSW. In den nächsten Wochen erhalten alle betroffenen HSW-Kunden daher korrigierte Rechnungen sowie die Erstattung der zu viel gezahlten Mehrwertsteuer für Hausanschlusskosten und Baukostenzuschüsse: „Wir sind froh, dass endlich eine verbraucher-freundliche Entscheidung getroffen wurde.”
Allerdings: Zunächst gilt das nur vorbehaltlos für alle Arbeiten, die nach dem 1. Januar 2006 erfolgt sind - ab diesem Zeitpunkt hat die HSW die Wasserversorgung von den Kommunen Meschede, Bestwig und Olsberg übernommen. Maßnahmen zuvor wurden in der Regie der städtischen Wasserwerke durchgeführt. Ob und wie in diesen Fällen die Erstattung der zu viel gezahlten Mehrwertsteuer erfolgen kann, prüft die HSW zurzeit gemeinsam mit dem Finanzamt und wird auch hier eine schnelle Entscheidung anstreben.
Ermäßigter Satz
Das Thema „ermäßigter Mehrwertsteuersatz” ist für die HSW nicht neu: Bereits 2007 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass für Arbeiten rund um das „Le-bensmittel Nr. 1” nur der ermäßigte Satz gelten darf. „Seit April 2007 haben wir unseren Kunden gegenüber die Hausanschlusskosten nur noch mit den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent abgerechnet”, erklärt Christoph Rosenau: „Wir waren damit eines der ersten Wasserversorgungsunternehmen, die diesen Schritt getan haben und sind das Thema immer offensiv, auch über das Internet, angegangen - im Sinne unserer Kunden.”