Meschede. .
Zwei Metalldiebe sind gestern vom Amtsgericht Meschede verurteilt worden. Der spektakulärste Coup des Brüderpaares - nach dem die zwei allerdings geschnappt wurden - war der Diebstahl von Signalkabeln am Bahnhof Wennemen.
450 Euro betrug der reine Materialschaden, aber der Gesamtschaden war mit rund 15 000 Euro ungleich höher.
Die genauen Folgen zählte Holger Knackstedt auf, Bezirksleiter der Deutschen Bahn: „Es bestand die Gefahr, dass sich Weichen verstellen und Schranken öffnen.“ Rechtzeitig sei das erkannt worden, so dass man Schlimmeres habe verhindern können. Der immense Schaden allerdings blieb.
Einen noch größeren Schaden hinterließ das Duo in Freienohl in der Bahnhofstraße. Dort brachen die Brüder im Juni in ein leer stehendes Haus ein und rissen alle Metallteile aus der Wand, Armature, Kabel - nichts war vor ihnen sicher. Insgesamt hatten die Metallteile einen Wert von 1000 Euro - der Schaden belief sich auf rund 27 000 Euro.
Als letzte Tat warf die Staatsanwaltschaft dem jüngeren Bruder auch noch den Diebstahl eines 1,60 Meter langen Kupferfallrohrs an der Oase der Abtei Königsmünster vor. Der Sachschaden: 100 Euro.
Der Antrieb des Brüderpaares bei all diesen Taten war die Finanzierung ihrer Heroinsucht. Sie wollten sich über den Metallverkauf Geld beschaffen, um Drogen zu bezahlen. Beide Brüder, 35 und 45 Jahre alt, sind seit mehreren Jahren Heroin abhängig. Der Jüngere bereits seit 1996, der ältere erst seit 2008, seitdem er - so sein Anwalt - versucht hatte, die Schmerzen eines Leistenbruchs mit Heroin zu dämpfen.
Während der ältere Bruder auch erst seit 2008 durch Beschaffungskriminalität auffällt, steht der Jüngere schon seit 1994 mit verschiedenen Punkten im Vorstrafenregister: Diebstähle, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Schwarzfahren, Sachbeschädigung und Handel mit Drogen. „Alle muss man allerdings in Zusammenhang mit der Abhängigkeit sehen“, erläuterte Richterin Mareike Vogt.
Therapieangebote hatte der Jüngere bisher immer abgebrochen. Eine günstige Sozialprognose sah deshalb keiner der Anwesenden für ihn, nicht mal sein Anwalt Jens Tuschhoff aus Oer-Erkenschwick, der den 35-Jährigen schon seit einigen Jahren verteidigt: „Sein Zustand hat sich in den letzten Jahren stetig verschlechtert.“ Besonders schlimm habe er nach der jüngsten Festnahme ausgesehen: „verwahrlost, obdachlos und klapperdürr. Die Haft bedeutet für ihn Lebensverlängerung.“ Zu „normaler“ Beschaffungskriminalität, wie Diebstähle, sei sein Mandant damals gar nicht in der Lage gewesen. Er sagte voraus: „Auch der weitere Weg für ihn wird schwierig.“
Während der so Beschriebene vor Gericht seinen Parka gleich anbehielt und mit kurz geschorenem Kopf scheinbar unbeeindruckt den Prozess verfolgte, schien der ältere Bruder vor Scham fast im Boden zu versinken. Für den 45-Jährigen, der erst eine relativ kurze Drogenkarriere hinter sich hat, stellten denn auch Staatsanwalt Gregor Keller und Anwalt Stefan Bieschke aus Dortmund eine positivere Sozialprognose. Strafmildernd berücksichtigte Richterin Mareike Vogt zudem, dass beide Angeklagten voll geständig waren.
Ihr Urteil: ein Jahr und acht Monate ohne Bewährung für den 35-jährigen Mescheder, ein Jahr Haft zur Bewährung für den 45-Jährigen mit der Auflage, eine stationäre Therapie anzutreten und 150 Sozialstunden abzuleisten.