Eslohe/Arnsberg. .

Weil er nach einem Verkehrsunfall eine Autofahrerin geschlagen hat, musste sich gestern ein 33-jähriger Berufskraftfahrer aus Eslohe vor dem Amtsgericht in Arnsberg verantworten.

Auf der Anklagebank saß der Esloher wegen einer Körperverletzung, die er im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges begangen hatte - so nennt sich der Vorfall im Juristen-Deutsch.

In der Anklageschrift des Staatsanwaltes wurde der Fall dann konkreter: Demnach war der Angeklagte am besagten Tag mit seinem 40-Tonner auf der Märkische Straße von Arnsberg-Holzen in Richtung Herdringen unterwegs, als er auf den Wagen einer 61-jährigen Frau aus dem Arnsberger Ortsteil Herdringen auffuhr.

Erhebliche Verletzungen

Nach dem Unfall stieg der Brummifahrer aus, ging auf die Frau zu und versetzte ihr, ohne ein Wort zu sagen, einen Schlag ins Gesicht - so heftig, dass sie auf die Straße stürzte und erhebliche Verletzungen davontrug. Sie musste im Krankenhaus behandelt und wegen ihrer Kopfschmerzen geröntgt werden.

„Wahres Husarenstück“

Der Staatsanwalt bezeichnete dieses unglaubliche Verhalten des großen und kräftigen Mannes als „ein wahres Husarenstück“. Er brachte für den Einspruch gegen den ergangenen Strafbefehl kein Verständnis auf. Nach der Anhörung des Opfers machte er deutlich, dass er weder einer Reduzierung der Geldstrafe von 1200 Euro noch einer Verkürzung der Führerscheinsperre von zehn Monaten zustimmen werde.

Der Angeklagte gab sich reumütig: „Ich habe einen Fehler gemacht, dafür muss ich bestraft werden“. Er habe den schweren Lastzug nicht mehr früh genug abbremsen können. Und: „Ich habe in der Nacht zuvor nur drei Stunden geschlafen“, glaubte er sich entschuldigen zu können

Für sein kaum entschuldbares Ausrasten hatte er ansonsten keine rechte Erklärung. Kulanterweise riet der Staatsanwalt dem Kraftfahrer, der zwischenzeitlich Lagerarbeiten verrichtet, seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzunehmen. Er könne sich nach den Aussagen des Opfers nämlich vorstellen, dass bei einem Urteil eine höhere Strafe herauskomme, als die im Strafbefehl ergangene. Er jedenfalls werde eine merklich höhere Strafe beantragen. Schließlich gehe aus diversen Vorstrafen hervor, dass dem Angeklagten Gewalt nicht fremd sei.

Zurückgezogen

So aufgeklärt, nahmen der Angeklagte und seine Verteidigerin den Einspruch gegen den Strafbefehl zurück. Es bleibt also dabei: Für den Vorfall muss der Esloher für zehn Monate seinen Führerschein abgeben. Außerdem hat er 1200 Euro zu zahlen.