Meschede. .
Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Brandstiftung gegen eine 23-jährige Frau aus Meschede erhoben. Sie wird beschuldigt, für den Tod ihrer einjährigen Tochter verantwortlich zu sein.
Es geschah im April vergangenen Jahres: Der Löschzug Meschede war gegen 23.30 Uhr alarmiert worden, nachdem Passanten plötzlich einen Brand in einem Mehrparteienhaus im Rebell entdeckt hatten. Das Feuer in der unteren Wohnung war schnell gelöscht, doch dann machten die Einsatzkräfte eine schlimme Entdeckung: In einem der verrauchten Zimmer befand sich ein einjähriges Mädchen. Es hatte lebensgefährliche Verletzungen erlitten.
Trotz der Versorgung im Rettungswagen und der Aufnahme in die Kinderklinik in Hüsten starb das Kind einen Tag später an den Folgen des Vorfalls. Für die Ermittler schon damals bemerkenswert: Die Mutter hatte das Kleinkind allein gelassen. Sie kehrte zurück, nachdem das Unglück geschehen war. Als sie erfuhr, was geschehen war, erlitt sie einen Schock. Seitdem verweigert sie nach Angaben der Staatsanwaltschaft die Aussage.
Nach mehr als einem Jahr liegt ein Gutachten zur Unglücksursache vor: Ein technischer Defekt scheidet aus, auch eine dritte Person kann demnach nicht beteiligt gewesen sein. Oberstaatsanwalt Werner Wolff: „Wir gehen davon aus, dass die Mutter für das Feuer verantwortlich ist.“ Glut einer Zigarette beispielsweise, Funkenflug oder eine offene Flamme müsse den Kleiderschrank im Zimmer des Mädchens in Brand gesetzt haben. Das Verfahren wird vor dem Schöffengericht in Meschede stattfinden.