Schmallenberg.
Er hat es wieder getan. Ein erst im Januar zu zwei Jahren zur Bewährung verurteilter Vergewaltiger aus Schmallenberg hat im Stadtpark erneut versucht, eine Frau zu überwältigen und zum Geschlechtsverkehr zu zwingen.
Nun droht eine langjährige Haftstrafe. „Das kann ich leider nie vorher wissen“, ärgert sich auch Meschedes Amtsrichter Kasim Özen, dass er den Verurteilten so schnell wieder vorgeführt bekam. Am 20. Januar hatte Özen ihm zwei Jahre zur Bewährung aufgebrummt. Özen: „Das verschafft mir auch kein gutes Gefühl. Da fragt man sich schon, ob man den Täter richtig eingeschätzt hat.“
Die Verhandlung im Winter war höchst emotional. Bevor der Mann sich eine 24-Jährige auf offener Straße griff, sie küsste, ihr den Rock hoch und die Unterwäsche auszog, hatte er - höchst alkoholisiert - zwei andere Damen unsittlich berührt und schwer eingeschüchtert. Im Falle der 24-Jährigen hatte ein herbeigeeilter Zeuge Schlimmeres verhindern können, indem er auf den Täter losging.
Wieder straffällig
Während der Verhandlung vor dem Mescheder Amtsgericht im Januar hatte es viele Zwischenrufe aus dem Publikum und Tränen bei den attackierten jungen Frauen gegeben. Eine von ihnen war erst zwölf Jahre alt. Für viele der Zuschauer schien das Urteil damals zu milde.
Nun ist der Verurteilte wieder straffällig geworden. Am 5. März wurde zunächst Anzeige gegen ihn erstattet, weil er sich im Mescheder Hit-Markt eine Flasche Whisky aus einem Regal schnappte und sie auf dem Kunden-WC austrank. In Schmallenberg war es wenige Tage später zu einem Handgemenge zwischen dem Mann und einem Passanten gekommen. Der Passant wurde schwer verletzt.
In Untersuchungshaft
Noch schlimmer allerdings wiegt, dass der Angeklagte ein weiteres Mal eine Frau im Stadtpark angriff, sie zwischen den Beinen berührte. Die Frau setzte sich zur Wehr und konnte zum Glück fliehen. Die Polizei nahm den Täter fest, aktuell sitzt er in U-Haft. „Es ist aber noch nicht klar, ob diese neuen Vorfälle hier in Meschede am Amtsgericht oder am Landgericht in Hamm verhandelt werden“, sagt Amtsrichter Kasim Özen, der die Milde des ersten Urteil damit erklärte, dass sich der Angeklagte sofort geständig gezeigt und den geschädigten Frauen eine unangenehme Aussage erspart hatte.
Özen: „Ich hatte auch eine Alkoholtherapie angeordnet, aber der Mann scheint weiter Unmengen zu konsumieren. Er ist auf jeden Fall gefährlich.“