Schmallenberg. Ein Schmallenberger stand in Meschede vor Gericht. Warum das Opfer doch aussagen musste und welches Urteil gesprochen wurde.
Ein 55-jähriger Schmallenberger musste sich vor dem Amtsgericht Meschede verantworten. Der Vorwurf: Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen - von Kindern. Laut Anklage soll der Schmallenberger in den Jahren 2019 und 2022 seine Tochter unsittlich angefasst zu haben. Das Kind war zu den Tatzeiten 10 bzw. 13 Jahre alt.
Das Jugendschöffengericht ist in dieser Sache als Jugendschutzgericht zuständig gewesen. Das Urteil ist nach zwei Verhandlungstagen gesprochen worden. Der Angeklagte wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten - ausgesetzt zur Bewährung für drei Jahre - verurteilt.
Lesen Sie auch:
„Der Angeklagte war im Wesentlichen geständig, konnte sich aber nicht mehr an alle Details erinnern“, wie die Pressestelle erklärte. Deshalb sei dann doch noch die Befragung des Tatopfers erforderlich gewesen. Diese habe der Angeklagte seiner Tochter laut Pressestelle eigentlich ersparen wollen. „Die Vernehmung der Zeugin verlief aber dann sehr achtsam und nicht konflikthaft.“
Unsicherer Tatzeitraum
Weiter erklärt das Gericht: „Der Tatzeitraum war nicht gut einzugrenzen, die Tochter konnte nicht sicher sagen, in welchem Jahr der Vorfall war. Wegen des unsicheren Tatzeitpunktes wurde die günstigste Fassung des Gesetzes angewandt, als die Mindeststrafe noch nicht bei einem Jahr lag, sondern bei sechs Monaten.“ Auch die Tatsache, dass der Angeklagte nicht vorbestraft gewesen sein, habe man in das Urteil einfließen lassen.