Meschede. Die ersten Osterfeuer im Stadtgebiet Meschede sind angemeldet. Welche Auflagen und welche Verbote gibt es? Was ist im Garten erlaubt?
Schon sieben Osterfeuer im Stadtgebiet Meschede sind bisher beim Fachbereich Ordnung angemeldet worden. Die Liste ist damit noch längst nicht vollständig: 36 Osterfeuer waren letztlich im vergangenen Jahr angekündigt worden.
Öffentliche Veranstaltung notwendig
Dazu der Praxistipp: Welche Auflagen müssen erfüllt sein, um ein Osterfeuer genehmigt zu bekommen? Zunächst einmal: Osterfeuer fallen unter die so genannten Brauchtumsfeuer. Die Definition: Es sind Feuer, deren Zweck nicht darauf gerichtet ist, pflanzliche Abfälle durch Verbrennen zu beseitigen. Rechtlich gilt außerdem, dass „eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaft, Organisation oder ein Verein ein Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausrichtet“ und eine öffentlichen Veranstaltung daraus macht. Diese Brauchtumsfeuer müssen der Stadt Meschede gemeldet werden. Der Fachbereich Ordnung hatte diese traditionellen Osterfeuer schon im Jahr 2004 erfasst. Eine aktuelle Auflistung wird rechtzeitig vor Ostern an die Leitstelle des Hochsauerlandkreis und die Polizei übermittelt.
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Neumeldungen sind laut Stadt Meschede dann notwendig, wenn sich an den Verantwortlichkeiten, am Ort oder auch am Ablauf etwas ändert. Dabei gibt es Regeln: Es dürfen nur unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt werden. Andere Stoffe, insbesondere Mineralöle, Mineralölprodukte oder andere Abfälle dürfen weder zum Anzünden noch zur Bestückung des Osterfeuers genutzt werden. Die Feuerstelle darf nicht lange Zeit vor dem Anzünden aufgeschichtet werden, damit Tiere darin keinen Unterschlupf suchen können. Und das Feuer darf bei starkem Wind nicht angezündet werden und muss bei einem aufkommenden starken Wind unverzüglich gelöscht werden. Dazu gibt es Mindestabstände.
Gemütlichkeitsfeuer daheim im Garten
Im privaten Garten sind Osterfeuer übrigens nicht erlaubt, zulässig sind dort nur so genannte private Gemütlichkeitsfeuer in Feuerschalen und Feuertonnen, bei denen jedoch keinerlei Abfall verbrannt werden darf. Ferner, betont die Stadt Meschede, muss das Feuer beaufsichtigt und darf bei starkem Wind und großer Trockenheit nicht abgebrannt werden.