Meschede. Pistolen, Pfefferspray, K.O.-Tropfen und Partyjacke: Welche Tipps gibt die Polizei Meschede für eine sichere Karnevalsparty?

Die Karnevalstage sind für viele die schönste Zeit in Jahr. Wir haben die Polizei in Meschede um Tipps für eine sichere Karnevalsparty gebeten.

Lesen Sie auch

Mit Spielzeugwaffen zur Party - ja oder nein?

Zu einem waschechten Cowboy gehört an Karneval natürlich auch eine Pistole. Viele Schulen - wie beispielsweise die Luziaschule in Berge - erlauben an Weiberfastnacht Spielzeugwaffen, verbieten jedoch die entsprechende Munition und andere Knallkörper auf dem Schulgelände. „Solche Regelungen unterstützen wir“, erklärt Michael Schemme, Sprecher der HSK-Polizei. Denn auch bei Spielzeugwaffen könne es zu gefährlichen Situationen kommen, wenn diese in einer Menge oder zu nah am Kopf abgefeuert würden.

Einige Schulen in Meschede erlauben Spielzeugwaffen nur ohne Munition.
Einige Schulen in Meschede erlauben Spielzeugwaffen nur ohne Munition. © Rust, Rudi | Rust, Rudi

Doch wie sehen die Regeln für Erwachsene und Jugendliche aus? „In einem dynamischen Einsatzgeschehen ist es für uns schwierig, eine echte von einer unechten Waffe zu unterscheiden“, erklärt Polizeisprecher Schemme. Auch Dunkelheit, Entfernung und Situation spielen eine Rolle bei der Bewertung. Wer also eine Waffenattrappe zur Party mitnimmt, müsse damit rechnen, gegebenenfalls anders kontrolliert zu werden. Zumal es in alkoholisierten Menschengruppen immer zu unvorhergesehenen Situationen kommen könne.

Täuschend echt aussehende Schusswaffen oder echte Waffen, die unbrauchbar gemacht wurden, dürfen in der Öffentllichkeit nicht getragen werden. Dabei handelt es sich um sogenannte Anscheinswaffen. Wer gegen das Verbot verstößt, dem droht laut Paragraf 42a des deutschen Waffengesetzes ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.

Der beste Schutz gegen K.O.-Tropfen ist, sein Getränk nie unbeaufsichtigt zu lassen.
Der beste Schutz gegen K.O.-Tropfen ist, sein Getränk nie unbeaufsichtigt zu lassen. © dpa-tmn | Jens Kalaene

Mit Pfefferspray in der Handtasche zur Party? Ja oder nein?

Nein! „Pfefferspray unterliegt den Bestimmungen des Waffengesetzes und sollte auf keinen Fall mitgeführt werden. Bei Verstößen droht eine Anzeige. Der Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen kann den Straftatbestand der „Gefährlichen Körperverletzung“ erfüllen, die mit mehreren Jahren Haft geahndet werden kann. Auch eine Verletzung durch fahrlässigen Umgang ist strafbar, zum Beispiel wenn jemand nicht direkt getroffen wurde, jedoch den Sprühnebel einatmet“, erklärt Polizeisprecher Schemme. Für das frei verkäufliche Tierabwehrspray gelte übrigens dasselbe, falls es gegen Menschen eingesetzt wird.

Pfefferspray unterliegt dem Waffengesetz.
Pfefferspray unterliegt dem Waffengesetz. © picture alliance / Winfried Roth | dpa Picture-Alliance / Winfried Rothermel

Getränke von Fremden annehmen? Ja oder nein?

Jein. Natürlich lebe der Karneval auch davon, sich gegenseitig Getränke auszugeben. Allerdings sollte man bei Fremden immer vorsichtig sein, so Schemme. Stichwort: K.O.-Tropfen. „Generell sollte man sein Glas niemals aus den Augen lassen. Dies gilt auch für Flaschen, damit niemand unbemerkt etwas hineinmischen kann.“

Im HSK Angst vor dem Heimweg haben? Ja oder nein?

Nein. „Wir leben hier in einer sehr sicheren Gegend, dafür sprechen die Einsatzzahlen“, erklärt Polizeisprecher Schemme. Dennoch sei es immer eine gute Idee, sich frühzeitig um ein Taxi zu kümmern, oder gemeinsam mit Freunden den Heimweg anzutreten.

Die Polizei rufen, wenn ich belästigt werde? Ja oder nein?

Ja. Im Falle eines Angriffs rät die Polizei zu folgendem Verhalten: „Machen Sie auf sich aufmerksam. Siezen Sie den Angreifer. So zeigen Sie Außenstehenden, dass es sich nicht um eine private Angelegenheit handelt. Wenn möglich, suchen Sie Anschluss an eine vertrauenswürdige Gruppe. Denn in Gesellschaft ändern Angreifer ihr Verhalten. Rufen Sie die Polizei und erstatten Sie Anzeige, nur so können weitere Angriffe durch den Angreifer verhindert werden. Wichtig für die Strafverfolgung ist es auch, sich Merkmale des Angreifers zu merken. Zum Beispiel, welches Kostüm er getragen hat“, so Schemme.

Mit der schönsten Jacke zu Party? Ja oder nein?

Wertsachen am besten unter dem Kostüm verstecken, wo sie nicht so leicht zu finden sind.
Wertsachen am besten unter dem Kostüm verstecken, wo sie nicht so leicht zu finden sind. © dpa | Fabian Strauch

Nein! „Sinnvoll ist, eine alte Jacke mitzunehmen, bei der ein Verlust nicht so tragisch wäre. Niemand achtet an Karneval auf die Jacke“, so Schemme. Außerdem sollte man alle Karten aus dem Portemonnaie zu Hause lassen und auf große Handtaschen zu verzichten. „Das Geld verstauen Sie am besten versteckt im Kostüm oder in einer Umhängetasche am Körper“, erklärt Michael Schemme, Polizeisprecher.