Schmallenberg. Hans-Georg Schenk hat ein Bürgerbegehren angemeldet: Was sich in der Altstadt ändern soll und wie das Verfahren nun weitergeht.

„Einbahnstraßenführung in der Schmallenberger Altstadt“, fordert Hans-Georg Schenk. Er hat ein Bürgerbegehren initiiert. In der Schmallenberger Altstadt soll demnach der Autoverkehr auf der Ost- und Weststraße als Einbahnstraße geführt werden. Auf der wegfallenden Gegenverkehr-Spur könne so ein Fahrradweg ermöglicht werden.

Zur Begründung seines Vorhabens erklärt der Schmallenberger: „Die Gegenverkehr-Fahrspuren auf der Ost- und Weststraße sind eng bemessen. An den direkt anliegenden Bürgersteigen entstehen häufig gefährliche Situationen, insbesondere für Familien mit Kleinkindern. Autofahrer und Autofahrerinnen weichen bei Gegenverkehr zu nah in Richtung Bordstein aus.“

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Durch eine Einbahnstraßenführung der West- und Oststraße würden diese gefährlichen Situationen gar nicht erst entstehen. Auf der ehemaligen Gegenverkehrsspur sei laut Schenk ausreichend Platz, um einen Fahrradweg anzulegen. Mit diesem könnte zugleich die Distanz zwischen Bürgersteig und Autofahrbahn vergrößert werden, wodurch die Bürger besser vor dem Autoverkehr geschützt wären. „Weiter ermöglicht die Einbahnstraßenführung eine bessere Querung für Fußgänger“, ergänzt Schenk. In den Verbindungsstraßen Synagogenstraße, Wimereuxstraße und Kirchplatz bleibe nach seinem Konzept der Gegenverkehr bestehen, sodass durch die Einbahnstraßenführung keine höhere Verkehrsbelastung entstehen würde.

Hans-Georg Schenk hat ein Bürgerbegehren initiiert. Es geht um eine Einbahnstraßen-Regelung für Ost- und Weststraße, um Fahrradwege zu ermöglichen und so Fußgänger und Radfahrer besser zu schützen.
Hans-Georg Schenk hat ein Bürgerbegehren initiiert. Es geht um eine Einbahnstraßen-Regelung für Ost- und Weststraße, um Fahrradwege zu ermöglichen und so Fußgänger und Radfahrer besser zu schützen. © WP

Einen Vorteil sieht Schenk auch darin, dass bei diesem Konzept keine Straßenerneuerungsarbeiten erforderlich wären. „Lediglich die Fahrradwegmarkierung wird nötig sein“, erklärt er. Bei der Stadtverwaltung habe er sich bereits nach einer Kosteneinschätzung erkundigt. Das sei erforderlich für das offizielle Verfahren. „Mit meinem Schreiben an die Stadtverwaltung habe ich das Bürgerbegehren bereits angemeldet.“ Ein nächster Schritt wäre, Unterschriften für diese Idee zu sammeln - die Anzahl richte sich dabei nach der Größe der Kommune.

„Es geht darum, dass die Bevölkerung mitbestimmen kann“, erklärt Schenk seine Motivation. Mit der deutlichen Mehrheit der CDU im Stadtrat sei es seiner Ansicht nach schon mal schwierig, bestimmte Themen auf den Weg zu bringen. „Viel Initiative wird dadurch auch schnell kaputt gemacht.“

Die historische Altstadt von Schmallenberg ist geprägt von den beiden parallel zueinander verlaufenden Hauptstraßen: Ost- und Weststraße. Querstraßen verbinden diese nach dem Leiter-Prinzip.
Die historische Altstadt von Schmallenberg ist geprägt von den beiden parallel zueinander verlaufenden Hauptstraßen: Ost- und Weststraße. Querstraßen verbinden diese nach dem Leiter-Prinzip. © Schmallenberg | Hans Blossey

Auf Anfrage der Redaktion äußert sich die Stadtverwaltung wie folgt zu dem angemeldeten Bürgerbegehren: „Die Oststraße in Schmallenberg dient neben ihrer Funktion als Hauptverkehrsstraße, insbesondere als Ausweichstrecke für den Fall der Sperrung des Tunnels der Umgehungsstraße. Sie kann daher nicht zur Einbahnstraße gewidmet werden.“

Zur Weststraße seien in der Vergangenheit immer mal wieder Vorschläge diskutiert worden, ob und wie man ihre Funktion im Straßennetz verbessern könnte. „Als Ergebnis ist sie bereits seit vielen Jahren als verkehrsberuhigte Zone mit Tempo 30 und der den Verkehr beruhigenden Vorfahrtsregelung rechts vor links eingerichtet“, erklärt die Pressesprecherin Anke Sibert. Und weiter: „Dies soll auch den Radfahrern ermöglichen, gefahrlos im fließenden, aber beruhigten und auf Tempo 30 reduzierten Verkehr mitzufahren.“ Die Fahrbahnbreite lasse es nicht zu, einen separaten Radweg zu markieren.

Mindestens eine Ordnungswidrigkeit

Mit Blick auf gefährliche Situationen, die immer wieder dadurch entstehen, dass Fahrzeuge auf den Bordstein ausweichen, wenn es aufgrund des Gegenverkehrs (Busse, Lkw, SUVs ect.) zu eng zu werden droht, erklärt die Verwaltung: „Ein Fahren auf dem Gehweg ist unzulässig und stellt mindestens eine Ordnungswidrigkeit dar. Zudem soll der Hochbord zur Fahrbahn hin genau dies vermeiden.“

Form, Zulässigkeit und Verfahren eines Bürgerbegehrens richteten sich nach der Gemeindeordnung. Wie es nun genau mit dem angemeldeten Bürgerbegehren weitergeht, will die Stadt Schmallenberg prüfen.