Meschede. Nach den Ferien stehen Schüler im HSK ohne Busfahrkarten da, weil es beim Deutschlandticket hakt. Das hat laut RLG mehrere Gründe.

Die erste Woche nach den Ferien läuft, aber viele Schülerinnen und Schüler im HSK, die mit dem Bus zur Schule fahren, haben noch keine gültige Busfahrkarte. Dies hängt laut Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH (RLG) mit Problemen beim Deutschlandticket zusammen. Die Schulen wurden entsprechend von der RLG informiert.

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Postrückläufer

„Von den Deutschlandticket-Chipkarten der Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH, die im Dezember in den Versand gegangen sind, wurden bisher noch nicht alle bei den Empfängern zugestellt“, erklärt RLG-Sprecherin Annette Zurmühl schriftlich. Es habe viele Rückmeldungen der Kunden gegeben, außerdem berichtet die RLG von vielen Postrückläufern. Die Tickets wurden also an den Absender zurückgeschickt. Dies geschah, obwohl laut RLG die „Namen und Adressen“ gestimmt haben. Auch bei einer erneuten Zusendung kam die Post zurück, so Zurmühl. Die Frage nach der Ursache dieser Zustellpanne beantwortet die RLG nicht.

Chips defekt

Neben der Versandproblematik gab es auch Fehler bei den Chipkarten, die mit Stand 6. Oktober 2023 in Kartenformat ausgegeben wurden. Beim Chipkartenhersteller hatte es einen Produktionsfehler gegeben, der erst nach dem Versand aufgefallen war, so die RLG. Die Folge: Auf den betroffenen Chipkarten sind keine Daten hinterlegt. Im Bus können die Daten nicht ausgelesen werden.

Die RLG verspricht: „Diese Deutschlandticket-Chipkarten sind – auch ohne Daten – ab dem Monat Januar gültig. Sie alle können mit den ausgegebenen Tickets weiterhin wie gewohnt mit dem Nahverkehr unterwegs sein.“ Die Frage, wie viele Kunden insgesamt betroffen sind, wird nicht beantworten. „Betroffen sind vor allem Schülerinnen und Schüler im Hochsauerlandkreis und im Kreis Soest sowie Kunden mit einem „normalen“ Deutschlandticket“, schreibt RLG-Sprecherin Annette Zurmühl.

Das können Kunden tun

Was können betroffene Kunden nun tun? „Alle Nahverkehrsunternehmen (Bus und Schiene) in Nordrhein-Westfalen wurden von uns über die Situation informiert und um eine kulante Umgangsweise bei der Prüfung gebeten“, erklärt Zurmühl. Wer eine ungültige Chipkarte hat, wird befördert. Wer noch keine Chipkarte hat, soll beim Einstieg auf die Situation hinweisen und muss dann keine Fahrtkosten zahlen, beschreibt Zurmühl das Vorgehen. „Zur Sicherheit gekaufte Tickets werden wir im Nachgang nach entsprechender Prüfung erstatten, sofern sie bei der RLG erworben wurden“, verspricht Zurmühl.

Im Laufe des Januars 2024 erhalten die betroffenen RLG-Kunden neue Chipkarten, heißt es.