Bestwig. Das Bergkloster Bestwig gewährt häufig Kirchenasyl und meidet die Öffentlichkeit dabei. Auf Anfrage äußert sich das katholischen Orden jetzt.

Im Bergkloster Bestwig ist in diesem Jahr nach Informationen dieser Zeitung schon mehrfach Kirchenasyl gewährt worden - ein Schritt, den Kirchen eigentlich transparent und öffentlich machen, in diesen Fällen allerdings nicht. Recherchen dieser Zeitung ergaben mindestens fünf Kirchenasyle in diesem Jahr. Die Betroffenen hätten von der Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises zuletzt nach Kroatien, Frankreich oder Polen zurücküberstellt werden sollen. Auf Anfrage nimmt das Bergkloster dazu Stellung.

Wie oft hat das Bergkloster Bestwig in diesem und im letzten Jahr ein Kirchenasyl gewährt?

Wir haben in diesem und dem vergangenen Jahr mehrere Kirchenasyle gewährt. Die genaue Zahl möchten wir ungern nennen.

Ist es zutreffend, dass es sich jeweils um so genannte Dublin-Fälle, also die geplante Überstellung in ein anderes europäisches Land gehandelt hat?

Ja, das ist zutreffend.

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In der Vergangenheit sind Kirchen sehr offensiv mit Kirchenasyl umgegangen: Aus welchem Grund hat das Bergkloster Bestwig bisher jegliche Öffentlichkeit gemieden?

Wir meiden mit diesem Thema bewusst die Öffentlichkeit, weil die Gewährung von Kirchenasyl ein sehr sensibles Thema ist. Zum einen tun wir das mit Rücksicht auf die Menschen, die bei uns Schutz suchen und in aller Regel die Öffentlichkeit meiden. Zum anderen gibt es durch die veränderte Flüchtlingspolitik eine sehr hohe Nachfrage nach Kirchenasyl. Wir können schon jetzt nur einem kleinen Bruchteil derjenigen, die anfragen, Kirchenasyl gewähren. Wenn dieses Thema in die Öffentlichkeit kommt, haben wir die Sorge, dass die Nachfrage weiter steigt und wir noch viel öfter Menschen abweisen müssen, die Schutz suchen.

Die Provinzleitung der Schwestern der heiligen Maria Magdalena Postel (von links): Sr. M. Manuela Gockel, Sr. Hanna Merget, Sr. Johanna Guthoff, Sr. Aloisia Höing, Sr. Laetitia Müller, Sr. Anna M. Hovest, Sr. Lucia M. Schiefner.
Die Provinzleitung der Schwestern der heiligen Maria Magdalena Postel (von links): Sr. M. Manuela Gockel, Sr. Hanna Merget, Sr. Johanna Guthoff, Sr. Aloisia Höing, Sr. Laetitia Müller, Sr. Anna M. Hovest, Sr. Lucia M. Schiefner. © Unbekannt | Müller/SMMP

Was waren die Gründe, ein Kirchenasyl zu gewähren? Wurden Probleme oder Gefahren bei der Abschiebung in andere europäische Länder gesehen – welche?

Die Menschen, denen wir Kirchenasyl gewähren, haben in ihrem Heimatland Verfolgung, Misshandlung und Leid erfahren. Um ihr Leben zu retten, sahen sie sich gezwungen, zu fliehen. Diese Menschen wurden oftmals an den Grenzen anderer europäischer Länder geschlagen, bedroht, beleidigt, und dazu gezwungen, dort einen Asylantrag zu stellen (ihren Fingerabdruck abzugeben). Die Überstellung in das jeweilige europäische Land stellt für sie eine besondere Härte dar. Sie kommen total verängstigt hier bei uns an. Nicht wenige sagen uns, dass sie sich eher das Leben nehmen, als in dieses Land zurückzukehren. Andere Menschen haben in dem jeweiligen europäischen Land keine Versorgung erhalten und mussten auf der Straße leben. Nach ihrer eigenen Aussage waren sie der Kälte und oft auch der Gewalt ausgesetzt. Das gilt insbesondere offenbar für Frauen, die nicht selten Vergewaltigung und sexuelle Belästigung erfahren haben. Die Schilderung dieser Erlebnisse ist glaubhaft und deckt sich mit den Berichten vieler Hilfsorganisationen. Wir sehen hier aus unserem christlichen Glauben und aus dem Vermächtnis unserer Ordensgründerin heraus einen Auftrag, diesen Menschen Schutz, Geborgenheit und Achtung zu schenken. Maria Magdalena Postel hat Verfolgten während der Französischen Revolution ein Versteck gegeben bzw. zur Flucht verholfen. Wir prüfen jeden Einzelfall so gewissenhaft wie möglich.

Ist es zutreffend, dass sich das Bergkloster Bestwig nicht an die Vereinbarungen der beiden großen Kirchen mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gehalten hat? Demnach war von beiden Seiten bei einem Kirchenasyl eine nochmalige Prüfung von Fällen vereinbart worden. Fällt diese erneut negativ aus, beenden die Kirchen das Kirchenasyl – so die Regelung. Am Bergkloster Bestwig soll das Kirchenasyl so lange fortgesetzt worden sein, um eine Frist von sechs Monaten verstreichen zu lassen, so dass eine Abschiebung nach Dublin nicht mehr möglich war. Ist das so und, falls ja, warum war das so?

Wir halten uns an die Vereinbarungen der beiden großen Kirchen mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Wir prüfen jeden Fall von Kirchenasyl vorab genau, wir binden die Vertreter des Bistums ein, wir melden die Anwesenheit dem Bundesamt, wir befragen die Asylsuchenden eingehend und stellen innerhalb der vorgegebenen Frist das Härtefalldossier zusammen. Leider gehen die Dossierverfahren (fast) immer negativ aus. Wir informieren die Asylsuchenden über den negativen Bescheid. Verlässt eine betroffene Person das Kirchenasyl darauf nicht, informieren wir das BAMF über diesen Umstand.