Meschede/Bestwig. In Berlin und Hagen ist Schwimmen oben ohne auch für Frauen erlaubt. Wie unsere Bäder mit der Diskussion umgehen, und ob sie überhaupt Thema ist.
Die Diskussion ist schon älter, und trotzdem wieder aktuell. Sollte es Frauen erlaubt sein, in Schwimmbädern auf das Bikinioberteil zu verzichten? Also ihre Brust in der Öffentlichkeit zu zeigen? In Meschede und Bestwig kam das Thema bisher nicht auf, wie die kommunenübergreifende Pressestelle erklärt.
Fall in Berlin
Die Gründe für den Wunsch können vielfältig sein: Eine Aktion gegen Bikinistreifen oder für das Freiheitsgefühl – das Baden „oben ohne“ hat sicherlich seine Vorzüge. Gegner fürchten Übersexualisierung und Konflikte. Grund für die wieder aufkommende Diskussion ist ein Fall in Berlin, der sogar vor Gericht landete. Eine Frau reichte bei der zuständigen Stelle für Diskriminierung Beschwerde ein, weil sie dazu aufgefordert wurde, in einem Bad ihre Brüste zu bedecken – und nicht wie die Männer vor Ort „oben ohne“ schwimmen durfte. Daraufhin startete eine bundesweite Debatte.
Die Lösung in Bestwig und Meschede
In Meschede und Bestwig stand diese Frage bis dato nicht im Raum – das Interesse am „oben ohne Baden“ sei nicht da. „Im Hallen- und Freibad Meschede sowie im Lehrschwimmbecken der Gemeinde Bestwig hat es aktuell und in der Vergangenheit keine entsprechenden Anfragen zu diesem Thema gegeben“, erklärt Pressesprecher Jörg Fröhling. Damit hat sich seit 2022 nichts geändert.
Falls es doch mal Thema werden sollte, werde die Stadt so handeln: „Sollte es tatsächlich zu entsprechenden Anfragen kommen, würden die jeweiligen Kommunalverwaltungen versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden, welche die Interessen aller Besucherinnen und Besucher berücksichtigt“, so Fröhling. Wie genau diese Lösung dann aussähe, kommt wohl auf den Fall an. Und da es noch keine derartigen Vorkommnisse gab, gibt es bisher auch keine Handlungsvorschläge.
Textilfreies Baden wegen mangelnder Nachfrage eingestellt
„Vor mehreren Jahren gab es im Hallenbad Meschede zu festen Terminen das Angebot, textilfrei zu schwimmen“, ergänzt die Stadt noch. „Wegen der mangelnden Nachfrage wurde dieses Angebot aber eingestellt.“
Gesetzlich sind zu diesem Thema bis dato bisher keine neuen Vorschriften erlassen worden. Fakt ist also: Nonbinäre (keinem Geschlecht zugeordnete) und weibliche Personen dürfen ohne Brustbedeckung schwimmen gehen. Die Debatte ist eine hitzige, sind in der vergangenen Zeit doch immer wieder Schwimmerinnen aus deutschen Bädern ausgeschlossen worden, weil sie ihre Brust zeigten.
Es gilt das Hausrecht
Das Recht dazu hat jedes Schwimmbad, denn letztlich gilt hier das Hausrecht. Die meisten Bäder fordern in ihren Regeln „angemessene Badekleidung“, was vor allem Baumwoll- oder Jeanshosen ausschließt. Über Oberteile für die Damen ist selten etwas vermerkt. Viele Bäder in Deutschland haben ihre Regeln mittlerweile angepasst, sodass die Brustbedeckung nicht mehr nötig ist.
Die Debatte der Für-Seite baut vor allem auf das Argument, dass die weibliche Brust nicht sexualisiert werden sollte. Zehn Jahre ist es her, dass Frauen unter der Kampagne „Free The Nipple“ („Befreie den Nippel“) auf die Straße gingen und für ein ähnliches Thema kämpften. Doch die Diskussion dürfte noch älter sein.
In der Öffentlichkeit ist es Frauen aktuell untersagt, ihre Brustwarzen zu zeigen. Die Brust an sich, also die Rundung – eben alles außer den Brustwarzen – dürfen sie unbedeckt lassen.