Meschede. E-Rechnungen bezahlen, Urkunden anfordern oder ein Gewerbe anmelden, welche Online-Dienste bei der Stadt Meschede möglich sind und welche nicht.

Einen Pass verlängern, einen Auszug aus dem Geburtsregister anfordern, ein Gewerbe an- oder ummelden - das alles gemütlich vom Sofa aus. Vieles können Bürger digital von zu Hause aus erledigen und die Wünsche, das auch zu tun, nehmen zu. Wir wollten wissen, wie weit die Stadt Meschede damit ist.

„Auch Meschede hat das Online-Portal entsprechend der Empfehlungen der Landesregierung NRW umgebaut und die Online-Dienstleistungen in die vom Land vordefinierten Themenfelder zusammengefasst“, schreibt Angelika Beuter-Sielemann, Pressesprecherin der Stadt. „Hiermit soll eine einheitliche und überregional festgelegte Struktur den Zugang zu Online-Diensten der Kommunen einfacher machen.“

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Inhalte im Online-Serviceportal

Daher habe man auch die Internetseite der Stadtverwaltung überarbeitet, um Inhalte von verschiedenen Orten im Online-Serviceportal zu zentralisieren. Online könne man bisher unter anderem Urkunden anfordern, im Fundbüro nach Verlorenem fahnden oder denkmalrechtliche Anträge abgegeben. Auch Archiv-Auskünfte sind laut Information der Stadt möglich. Weitere Dienste, wie Weiterleitungen zu anderen kommunalen Angeboten, beispielsweise vom Kreis, der Arbeitsagentur oder der Rentenkasse finden sich unter https://portal.kommunale.it/meschede/services. Seit Anfang Februar ist auch eine Online-Terminreservierung im Bürgerbüro des Rathauses möglich unter https://www.etermin.net/meschede

Die Stadt Meschede hat die Online-Dienste auf ihrer Homepage gebündelt. 
Die Stadt Meschede hat die Online-Dienste auf ihrer Homepage gebündelt.  © WP | Ute Tolksdorf

Besonders häufig angefragt war bisher die Anforderung von Urkunden: 285 gingen dazu in den ersten neun Monaten des Jahres 2022 ein. Anfragen ans Fundbüro gab es 38, denkmalrechtliche Anträge 10. „Firmen“, so informiert die Pressesprecherin, „nutzen besonders häufig den Dienst der Gewerbean, -um und -abmeldung.“

E-Rechnungen als Pflicht

Seit April 2020 sind die Kommunen außerdem verpflichtet E-Rechnungen in Empfang zu nehmen. Insbesondere Wirtschaftsunternehmen nutzten die Möglichkeit Rechnungen digital zuzustellen oder Daten automatisiert zu übernehmen. Auch für die Stadt sei das ein eindeutiger Vorteil: Schnellere Rechnungsdurchläufe, fristgerechte Buchung und Zahlung und die automatisierte Belegablage ließen beide Seiten - Wirtschaft und Verwaltung - effizienter arbeiten.

In der konkreten Umsetzung befinden sich laut Auskunft der Stadt zudem ein digitales Sperrmüllformular, der Austausch defekter Mülltonnen sowie Wohnberechtigungsscheine.

Ein deutscher Personalausweis ragt aus einer Geldbörse.
Ein deutscher Personalausweis ragt aus einer Geldbörse. © dpa | Karl-Josef Hildenbrand

Grundlage: Freischaltung des Personalausweises

Eine wichtige Grundlage für jede weitere Online-Funktion ist die Freischaltung der Personalausweise. Seit 2017 ist diese bei neu ausgegebenen Papieren standardmäßig aktiviert und kann nachträglich gesperrt werden. „Mit einem E-Personalausweis lässt sich mancher Behördengang online erledigen“, erläutert die Pressesprecherin. Zum Beispiel könne man beim Bundesamt für Justiz ein Führungszeugnis beantragen oder beim Kraftfahrt-Bundesamt den Punktestand abfragen. Auch ein BAföG-Antrag lässt sich stellen oder das Rentenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung abfragen. Genutzt würde er aber auch von Wirtschaftsunternehmen, Mobilfunkanbietern, Finanzdienstleistern sowie manchen Online-Shops, um sicherzugehen, dass die Kunden volljährig sind. Erleichtert wird das über eine Ausweis-App am Handy, ein Kartenlesegerät ist dafür nicht mehr notwendig.

Kaum Online-Dienste im Bürgerbüo

Das Bürgerbüro selbst bietet bisher - bis auf die Terminvergabe montags und mittwochs - keine Online-Dienste an. Noch gebe es auch keine automatisierte Möglichkeit, Bürger zu benachrichtigen, wenn beispielsweise Ausweis ablaufen. Die Anforderung sei aber bereits an den Softwarehersteller gerichtet worden, so die Pressesprecherin..

Die Beantragung eines neuen digitalen Personalausweises kostet für alle über 24 Jahre 37 Euro, für alle jüngeren 22,80 Euro. Weitere Infos zu den möglichen Anwendungen gibt es unter folgendem Link: https://www.personalausweisportal.de/Anwendungen. Online beantragen kann man ihn aber noch nicht.

Hintergrund

Das Online-Zugang-Gesetz (OZG) von 2017 verpflichtet Bund, Länder und Kommunen dazu, alle Verwaltungsleistungen bis Ende des Jahres 2022 elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Der Vorteil: Mit der Einführung überprüfen die Kommunen gleichzeitig ihre digitalen Prozesse. Neben der digitalen Umsetzung der reinen Dienstleistung müssen auch Standards zu Datenschutz, IT-Sicherheit und Barrierefreiheit in der kommunalen OZG-Umsetzung verankert werden.

Insgesamt ist es das Ziel, die Online-Dienste auch unter dem Dach des Kommunalportal.NRW und des Serviceportal.NRW zur Verfügung zu stellen. Dort könnten unter dem angebundenen nordrhein-westfälische Servicekonto (www.servicekonto.nrw) Bürgerinnen und Bürger ihre hinterlegten Daten in allen angeschlossenen Portalen und Online-Angeboten nutzen.

Bereits mit dem Serviceportal verknüpft ist das Wirtschafts-Service-Portal.NRW, das schon seit 2018 online ist und Informationen und Online-Leistungen für Gewerbetreibende und Unternehmen bereitstellt sowie die jeweiligen Portale des NRW-Familienministeriums, des Bauministeriums sowie das Sozialportal des Arbeitsministeriums. Das Sozialportal soll künftig alle Sozialleistungen bundesweit zentriert auf einer Plattform anbieten.