Meschede. Es gibt viele verschiedene Optionen was man nach seinem Schulabschluss machen kann. Druckreif ein paar von ihnen aufgelistet.

Viele Schüler und Schülerinnen wissen nach ihrem Abschluss nicht so recht, wie es weitergehen soll. Es gibt so viele verschiedene Möglichkeiten vom FSJ bis zum FWD, Druckreif stellt sie euch im kurzen Überblick vor.

FSJ – freiwilliges soziales Jahr

Ein FSJ (freiwilliges soziales Jahr) ist im Zeitraum von 6 bis 18 Monaten für junge Erwachsene bis zum 27. Lebensjahr möglich. Egal ob Realschulabschluss, Hauptschulabschluss, Abitur oder gar keinem Abschluss für jeden mit erfüllter Vollzeit-Schulpflicht ist der Freiwilligendienst möglich. Das Ziel ist es, sich in einem sozialen Bereich einzusetzen, um anderen zu helfen. Die Mehrzahl der FSJ-ler suchen sich eine karitative Einrichtung wie die Caritas, Johanniter, das Deutsche Rote Kreuz, um sich in einer ca. 39 stündigen Arbeitswoche zu engagieren. Als Gegenleistung der Einrichtungen kann es ein „Taschengeld“ geben, was entsprechend vertraglich vereinbart wird.

FÖJ – freiwilliges ökologisches Jahr

Ein FöJ (freiwilliges ökologisches Jahr) ist allgemein gesagt eine andere Form des FSJ. Bei einem FÖJ beschäftigt man sich mit Umwelt- und Naturschutz. Dabei sind die Rahmenbedingungen wie Alter, Bezahlung und Arbeitsstunden mit denen bei einem FSJ identisch. Auch die Arbeitgeber überschneiden sich teilweise. Beispielsweise kann das Engagement auf einem städtischen Friedhof als Einsatzbereich eines FSJ aber auch eines FÖJ gelten.

Au-pair

Die Aufgabe eines Au-pair ist es, bei der Kinderbetreuung und bei leichter Hausarbeit zu helfen. Als Gegenleistung bekommt man freie Unterkunft, Integration in die Familie und Verpflegung, sowie wöchentliches Taschengeld. Ein Au-pair gilt als günstige Möglichkeit ein neues Land mit unbekannter Kultur kennenzulernen und seine Sprachkenntnisse zu festigen bzw. eine neue Sprache zu erlernen. Der Zeitraum erstreckt sich zwischen sechs und zwölf Monaten.

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Die Voraussetzungen an die Teilnehmer sind, dass sie kinderlos, ledig und gesundheitlich in einem stabilen Zustand sind. Außerdem sollte ein Führerschein, gute Englischkenntnisse und eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung vorhanden sein. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre und liegt maximal bei 28 Jahren.

Work and Travel

Das Konzept des Work and Travels gibt sogenannten „Backpackern“ die Möglichkeit, während des Reisens, Geld zu verdienen und damit zum Teil den eigenen Aufenthalt zu finanzieren. Die Arbeit besteht meist aus Aushilfs- und Gelegenheitsjobs wie Kellner, Rezeptionistin oder Lieferfahrer. Work and Travel bietet Freiheit und Eigenständigkeit in Verbindung mit der Chance, ein neues Land, neue Lebensweisen und Menschen kennenzulernen. Je nach Zielland variiert die Altersvoraussetzung, sie liegt aber im Durchschnitt bei 18 bis 30 Jahren. Beliebte Ziele sind unter anderem Australien, Neuseeland und Kanada, durchschnittlich sollte man für die Planung mit einem halben Jahr rechnen. Jede Person bekommt das meist 12-monatige Visum in der Regel nur einmal im Leben pro Land.

FWD (freiwilliger Wehrdienst)

Der FWD (freiwilliger Wehrdienst) bietet die Aussicht, die Bundeswehrtruppen kennenzulernen, ohne sich für mehrere Jahre zu verpflichten. Durch den Schritt der Aussetzung der Wehrpflicht 2011, wurde die Bundeswehr in eine Freiwilligenarmee umgewandelt. Dadurch wurde der freiwillige Wehrdienst von 7 bis 23 Monaten möglich. Als Teilnehmer muss man mindest 17 Jahre alt sein, die Vollschulpflicht erfüllt und die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit, in der eine beidseitige Kündigung möglich ist. Die Ausbildung ist zusammengesetzt aus politischer Bildung, lebenskundlichem Unterricht, Sport, einer Sanitätsausbildung und einsatzvorbereitenden Einheiten. Der Wehrsold ist nach steigenden Dienstgraden gestaffelt, unter zusätzliche Leistungen fallen truppenärztliche Versorgung, kostenfreie Zugfahrten zwischen militärischem Standort und Wohnung sowie Entlassungsgeld. Dies liegt bei 100 Euro pro Dienstmonat, vorausgesetzt, dass sechs Monate und ein Tag gedient wurde.