Eslohe. Die neue Corona-Teststrategie verunsichert die Bürger und nervt Teststellenbetreiber - auch in Eslohe. Dort spricht man von Irrsinn.

Manche Corona-Tests kosten Geld. Andere sind weiterhin kostenfrei. Bürger sind verunsichert. Teststellen-Betreiber zunehmend genervt. Seit rund zwei Wochen geht das nun so. „Uns wird im Moment das Leben zur Hölle gemacht“, sagt Kirsten Reska. Sie ist Inhaberin des Testzentrums Sauerland, das auch die Teststelle im Esloher Museum betreibt, und kämpft sich jeden Tag aufs Neue durch frische Benachrichtigungen von Ämtern und Behörden. Es sei alles ein Irrsinn, sagt sie.

Fakt ist zwar: Wer seine Mutter im Krankenhaus besuchen will, hat weiterhin Anspruch auf einen kostenlosen Test. So wie eine Leserin, die sich an unsere Zeitung gewendet hat, weil sie für genau einen solchen Test im Esloher Testzentrum zuletzt 10 Euro bezahlt hat.

Bei Preisgestaltung keinen Spielraum

Fakt ist aber auch: Der Anspruch auf einen kostenlosen Test muss per Selbstauskunft nachgewiesen werden. Genau danach oder nach einem passenden Formular habe man sie in Eslohe aber eben nicht gefragt und zehn Euro kassiert, obwohl sie den Grund für die Testung bei der digitalen Buchung angegeben hatte und ihn auf Nachfrage einer Mitarbeiterin sogar noch einmal persönlich bestätigt habe. „Das muss wirklich ein Versehen gewesen sein“, wie Kirsten Reska sagt und sich dafür ausdrücklich entschuldigt. Was die Preisgestaltung angehe, habe man als Teststellenbetreiber in einem solchen anlassbezogenen Fall auch gar keinen Spielraum. Anders als bei anlasslosen Test. „Hier werden die Preise von den Testzentren festgelegt“, bestätigt auch die Pressestelle des Bundesgesundheitsministeriums.

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Das alles hat sich aber offenbar noch nicht so recht herumgesprochen bei den Testkunden. Weil die Verunsicherung groß ist, zahlte unsere Leserin die zehn Euro und machte sich auf den Weg ins Krankenhaus, ohne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anzusprechen. „Erst im Nachhinein kam mir das suspekt vor, denn in den Medien wird immer nur von Kosten in Höhe von drei Euro gesprochen“, sagt sie. Erst nach dem Krankenhausbesuch habe sie begonnen, zu recherchieren. Dabei gehe es ihr gar nicht um die zehn Euro, sondern ums Prinzip, sagt sie. Für weitere Krankenhausbesuche ließ sich unsere Leserin an den folgenden Tagen an der Teststation in der Mescheder Lagerstraße testen. Nach dem Ausfüllen eines entsprechenden Formulars war der Test kostenlos. So, wie es sei soll.

Die Sache mit der Selbstauskunft

Mit dieser so genannten Selbstauskunft sei das aber eben so eine Sache, sagt Kirsten Reska. Zwar gibt es auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums und des Landesgesundheitsministeriums Formulare zum Herunterladen. Dabei handelt es sich aber „ausdrücklich um eine Handlungshilfe und nicht um ein offizielles Dokument, das Teststellen akzeptieren oder verwenden müssen“, teilt das Landesgesundheitsministerium mit. Wichtig sei, dass Testpersonen beim Ausfüllen wahrheitsgemäße Angaben machen und – soweit möglich – Unterlagen zum Beleg vorlegen so das Ministerium. Im Fall unserer Leserin war das ein Schreiben des Mescheder St.-Walburga-Krankenhauses: Darin bestätigt das Krankenhaus die Besuchsabsicht als Angehörige.

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„Das ist alles Papierkram ohne Ende“, sagt Kirsten Reska. Und für sie als Teststellenbetreiber bleibe bei all dem Aufwand trotzdem weiterhin die Unsicherheit, welche Unterlagen später rechtlich akzeptiert werden, um die Tests auch abrechnen zu können. Außerdem sorgten die neuen Regelungen immer wieder für Diskussionen in den Teststationen. Mehr als hundert 450-Euro-Kräfte beschäftigt Reska in ihren sechs Stationen, die zum Testzentrum Sauerland gehören. Zwei der Mitarbeiter hätten bereits gekündigt, weil sie zu zart besaitet gewesen seien, sagt Reska. „Zum Teil liegen die Nerven wirklich blank“.

Ein weiteres Beispiel parat

Reska hat ein weiteres Beispiel parat, um den Irrsinn deutlich zu machen: In diesem Fall habe sich eine ältere Kundin nach einer Corona-Infektion freitesten lassen wollen. Auch das ist grundsätzlich kostenlos. Allerdings endet die Isolierung bei Symptomfreiheit aktuell ohnehin automatisch nach zehn Tagen. „Seit dem positiven Testergebnis der Dame waren aber bereits zwölf Tage vergangen“, berichtet Reska. Damit habe es sich nach den Vorgaben eben nicht mehr um eine Freitestung gehandelt, sondern um einen normalen kostenpflichtigen Bürgertest. „Aber sollen wir von einer solch pflichtbewussten Dame am Ende tatsächlich Geld verlangen“, fragt Reska rhetorisch und liefer die Antwort gleich mit. „Das haben wir in diesem Fall natürlich nicht getan!“.

  • Zum 30. Juni wurden die kostenlosen Bürgertests für Menschen ohne Symptome im Grunde ausgesetzt.
  • Ausnahmen gelten für folgende Gruppen: Kinder unter fünf Jahren; Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, insbesondere auch Schwangere im ersten Drittel ihrer Schwangerschaft; Personen, die aktuell an Studien zu Corona-Impfstoffen teilnehmen oder in den vergangen drei Monaten teilgenommen haben; Menschen, die sich aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus in Isolierung befinden, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist; Personen, die jemanden in einem Krankenhaus oder einer stationären Pflegeeinrichtung besuchen wollen; Menschen, die mit einer infizierten Person im selben Haushalt leben oder gelebt haben; Pflegende Angehörige sowie Assistentinnen und Assistenten, die von Menschen mit Behinderungen angestellt sind (im Rahmen eines persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX).
  • Folgende Personengruppen müssen sich mit drei Euro an einem Test beteiligen: Menschen, die am selben Tag eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen werden; Personen, die zu einer Person ab 60 Jahren oder einer Person mit einer Vorerkrankung mit einem hohen Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken, am selben Tag Kontakt haben werden; Personen, die durch die Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts eine Warnung mit der Statusanzeige „erhöhtes Risiko“ erhalten haben.
  • Weitere Informationen zur den Testregularien sowie ein Formular zum Herunterladen gibt es auf der Seite des Landesgesundheitsministeriums unter www.mags.nrw.