Meschede/Arnsberg. Viele Corona-Regeln sind gelockert. Das Klinikum HSK hält an seiner begrenzten Besuchszeit von nur einer Stunde fest. Warum?
Wer stationär im Klinikum Hochsauerland liegt, kann nur eine Stunde lang Besuch empfangen. Begründet wird die Einschränkung mit der Gefahr durch das Coronavirus. Wie kommen die Verantwortlichen auf diesen Zeitrahmen? Warum ausgerechnet eine Stunde?
Belastend für Erkrankte
„Wir wissen, dass Besuchseinschränkungen sowohl für die Erkrankten als auch für die Angehörigen belastend sein können“, räumt Richard Bornkeßel, der Pressesprecher des Klinikums Hochsauerland, ein. „Die Regelungen sollen neben den bestehenden Hygienemaßnahmen dazu dienen, mögliche Infektionsgefahren soweit möglich zu minimieren und somit Patientinnen und Patienten wie auch Beschäftigte bestmöglich zu schützen.“ Die Zeitwahl sei das Ergebnis einer Risikoabschätzung „zwischen Wissenschaft, Gesetzeslage, Patientenwohl und Praktikabilität“, erklärte er auf Anfrage.
Es sei ja bekannt, dass im Falle einer Coronainfektion zusammen mit der Ausatemluft kleine Viruspartikel mit ausgestoßen werden. Je mehr Kontakte der Mensch habe, desto größer sei die Gefahr, dass eine ansteckungsfähige Person dabei sei. „Und je länger der Kontakt andauert, desto größer ist die Aerosolmenge, die ausgestoßen wird und infolgedessen auch die Möglichkeit, diese Partikel einzuatmen“, so der Pressesprecher.
Auf der anderen Seiten wünschten und profitierten die Patenten von Kontakten zu ihren Angehörigen. Die gewählte „Eine-Stunden-Regelung“ sei daher ein Kompromiss. „Es gab Zeiten ganz ohne Besuchsmöglichkeit, später dann Lockerungen, weil das Wohl des Patienten unter anderem auch von Kontakten mit dem individuellen sozialen Umfeld profitiert“, berichtete Bornkeßel.
Krankenhäuser unterlägen weiterhin Regelungen von Land und Bund, gleichwohl hätten sie im Rahmen der geforderten Hygienekonzepte derzeit einen gewissen Spielraum. Zur „Eine-Stunden -Regelung“ hätten daher zusätzlich auch pragmatische Aspekte geführt.
Je kürzer, desto besser
Im Sinne der Infektionsprävention gelte „je kürzer der Kontakt, desto besser“, aber es müsse auch durchführbar sein. Patienten eines Mehrbettzimmers sollten nicht alle gleichzeitig Besuch empfangen. Damit die AHA-Regeln auch sicher eingehalten werden können, seien Absprachen nötig. Auch dafür sei die Vorgabe eine Stunde einfacher koordinierbar als beispielsweise eine Stunde und 35 Minuten.
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Der Ausblick: Die aktuell gültige Coronaschutzverordnung läuft Ende Juli aus. Bornkeßel: „Nach diesem Termin werden wahrscheinlich, abhängig von den Vorgaben und der Situation, weitere Anpassungen folgen. Das Konzept jeder Klinik ist zudem mit dem Gesundheitsamt zu kommunizieren, so sieht es die Coronaschutz-Verordnung vor. In den regelmäßigen Sitzungen innerhalb des Hochsauerlandkreises mit allen Kliniken wird die Thematik zusätzlich erörtert.“
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