Meschede. Das Klinikum Hochsauerland hat eine Entscheidung zu den Besucher-Regeln getroffen. Was ab sofort zu beachten ist und welche Ausnahmen gelten.

Aufgrund in der Region wieder steigender Inzidenzen bleibt im Klinikum Hochsauerland die bestehende Besuchsregelung zunächst auch über den 30. Juni hinaus bestehen - „zum Schutz der Patienten und Beschäftigten“, wie es in einer Pressemitteilung heißt.

Die Regelung im Detail

- Patientinnen und Patienten können ab dem ersten Tag ihres Aufenthaltes in der Zeit von 14 bis 17 Uhr einmal täglich für 60 Minuten Besuch von einer Person erhalten.

>>> Lesen Sie auch: Open Air in Meschede: Endlich wieder ohne Test und Zaun <<<

- Der Zugang ist allen Besuchern mit einem anerkannten negativen AntiGen-Test (nicht älter als 24 Stunden) möglich. Besucher und Besucherinnen müssen sich am Empfang melden und das negative AntiGen-Test-Zertifikat sowie einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen.

- Weiterhin gelten auf dem Klinikgelände die Maskenpflicht, die von Besuchern auch im Krankenzimmer getragen werden muss, das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen und die Händedesinfektionsregeln.

Abweichende Regelungen

Davon abweichende Regelungen gelten in besonderen Behandlungsfällen wie im Bereich Kinder- und Jugendmedizin, im Bereich der Geburtshilfe sowie im Umgang mit begleitungsbedürftigen Patienten. Die detaillierten Regelungen sind unter www.klinikumhochsauerland.de/besuchszeiten oder den Aushängen vor Ort dargelegt.

Ausnahmen von der Testpflicht

Ausgenommen von der Testpflicht sind symptomfreie Patienten, die Ambulanzen und Tageskliniken (in räumlich und organisatorisch vom Klinikbetrieb getrennten Bereichen) zur ambulanten Behandlung aufsuchen, hier gilt die FFP2-Maskenpflicht.

Kostenlose Tests

Das Klinikum Hochsauerland weist daraufhin, dass an den jeweiligen Standorten keine Kapazitäten bzw. Angebote zur Durchführung von Antigen-Schnelltest für Besucher bestehen und dass Besucher in stationären bzw. ambulanten Pflege- und Krankeneinrichtungen auch nach dem 30. Juni Anspruch auf kostenlose Tests in anerkannten Testzentren haben.