Nuttlar/Bestwig. Der Investor des geplanten Windrades auf dem Suhrenberg hat sich mit einem Schreiben an den Bestwiger Rat gewendet. Das kam nicht gut an.

Mit scharfer Kritik haben CDU und SPD in der Gemeinde Bestwig auf ein Schreiben des Investors reagiert, der auf dem Suhrenberg bei Nuttlar ein Windrad errichten möchte. Das Schreiben sei von vorne bis hinten mit Unwahrheiten gespickt, fand Markus Sommer (CDU) als Vorsitzender des Gemeindeentwicklungsausschusses deutliche Worte. Paul Theo Sommer, Fraktionschef der SPD, kritisierte unter anderem auch die Schärfe, die er aus dem Schreiben herausgelesen habe.

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Sollte die Gemeinde einen Zurückstellungsantrag zur beantragten Windenergieanlage auf dem Suhrenberg stellen, werde man umgehend Klage einreichen, kündigt der Investor in seinem Schreiben unmissverständlich an. Eine solche Klage und die Bestreitung des Rechtsweges sei jedermanns Recht, stellte Paul Theo Sommer klar. Was im Schreiben aber dann folge, sei schon „starker Tobak“.

Noch näher an Nuttlar

Wörtlich heißt es darin: „Wenn (mit aktuellem Blick nach Düsseldorf) auch in NRW die Abstände zur Wohnbebauung reduziert werden, können wir uns zwei Windräder auf dem Suhrenberg vorstellen, vor allem da wir durch eine etwaige Zurückstellung für eine Umplanung ausreichend Zeit gewinnen würden. Die aktuell beantragte Windenergieanlage würde dann ein Stück hinter die Gemeindegrenze nach Olsberg verlegt (die Waldgenossen Antfeld planen im Übrigen gerade entsprechend). Das zweite Windrad rückt in diesem Fall noch näher an Nuttlar heran.“ In 2015 habe die Gemeinde für ein 206 Meter hohes Windrad auf dem Suhrenberg das Einvernehmen versagt, heute sei ein 246 Meter hohes Windrad beantragt - und demnächst könnten es stattdessen zwei Windräder werden.

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„Da muss man schon schlucken, wenn man das liest“, so Paul Theo Sommer. „Da wird im Prinzip gedroht: Wenn ihr die Windenergieanlage nicht zulasst, sorgen wir dafür, dass zwei Windräder auf den Suhrenberg kommen und eins davon wird auch noch näher an Nuttlar heranrücken“, fasste er die Passage in seinen eigenen Worte zusammen. Er wisse beim besten Willen nicht, was diese Schärfe solle. Man habe seitens der Politik aus rein rechtlichen Gründen gar keine andere Wahl gehabt, als der Gemeinde zuzustimmen und das bauplanungsrechtliche Einvernehmen für den Bau des Windrades zu versagen. „Das Vorhaben widerspricht dem gültigen Flächennutzungsplan“, machte Sommer nochmals deutlich, der sich an einer weiteren Passage des Schreibens stieß. Denn: Nach Ansicht des Investors beruht der Ergebnisplan, in dem von verbleibenden Potenzialflächen südlich des Ruhrtales die Rede ist, auf einem überholten Planungsstand.

Verlegung des Bestwiger Panoramaweges

Die erfolgte Verlegung des Bestwiger Panoramaweges, so der Investor, sei nicht berücksichtigt. Zudem stelle die noch berücksichtigte Mindestgröße inzwischen kein weiches Tabu mehr da. Aus diesen Sachumständen ergebe sich folgerichtig, dass auf dem Suhrenberg (nördlicher Teil der Gemeinde) sehr wohl eine potenzielle Konzentrationszone existiere, schlussfolgert der Investor. „Es ist doch wohl immer noch das Recht einer Gemeinde und nicht einer Firma, Konzentrationszonen festzulegen“, kommentierte und kritisierte Paul Theo Sommer diese Aussagen.

Weil die Gemeinde beabsichtigt, den nördlichen Teil der Gemeinde von Windkraft frei zu halten (wir berichteten), gibt der Investor ferner zu bedenken, ob es sich bei einer solchen schon jetzt gemachten Vorgabe um eine Verhinderungsplanung handele. Diesen Vorwurf weist indes Bestwigs Bauamtsleiter Jörg Stralka zurück. Das Schreiben verdrehe eine Menge Sachverhalte, stellte auch er klar. Demnach könne von einer Vorfestlegung gar keine Rede sein. An keiner Stelle der Verwaltungsvorlage, auf die sich der Investor in seinem Schreiben beziehe, stehe geschrieben, dass künftig nur Anlagen im Südteil der Gemeinde entstehen werden. Es sei schlichtweg gar nicht möglich, so etwas zu beschließen.

Viele weitere Diskussionen erforderlich

Unter anderem, wenn es darum gehe, der Windkraft den geforderten substanziellen Raum einzuräumen, könne es durchaus sein, dass auch im Norden Windräder entstehen. „Es ist ein Prozess und am Ende des Tages werden wir darüber noch sehr oft miteinander reden müssen“, so Stralka. Und auch Paul Theo Sommer stellte klar: „Wenn es sich bei unseren Planungen, um eine Verhinderungsplanung handeln würde, wäre uns unser Planer Michael Ahn längst von der Fahne gegangen.“ Das habe Ahn bei seinem letzten Besuch schließlich sehr eindeutig mitgeteilt.

Alles in allem sei das an die Ratsmitglieder gerichtete Investoren-Schreiben nicht sonderlich lesenswert gewesen, fasste es Gemeindeentwicklungsausschussvorsitzender Markus Sommer schließlich zusammen und machte es an einem weiteren und letzten Beispiel fest: „Der Suhrenberg ist nicht Teil des Arnsberger Waldes, sondern Teil des Zentral-Sauerländer Mulden- und Hügellandes“, so der Investor mit einem Verweis auf den Regionalplan. „Hier kann ich nur einen Blick auf die Internetseite des Naturparks Arnsberger Wald empfehlen“, so Sommer.

  • CDU und SPD hatten sich in der jüngsten Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschusses dafür ausgesprochen, den Flächennutzungsplan im Wege einer Neuplanung zu ändern - mit dem Ziel, weitere Windvorrangzonen auszuweisen.
  • Die Grünen hatten sich gegen die Ausweisung konkreter Konzentrationszonen ausgesprochen und damit auch gegen eine mögliche Steuerung. Für eine neue Planung den Ausbau der Windkraft in der Gemeinde Bestwig bis mindestens 2023 wieder auf Eis zu legen, könne nicht das Ziel sein, argumentieren sie.