Meschede/Eversberg. Die Stadt Meschede hat zwei neue Denkmäler. Vor allem die Einstufung eines Gebäudes war umstritten. Die Details.

Die Stadt Meschede hat zwei neue Denkmäler. Darüber wurde in Meschede der Stadtrat informiert.

Auch der Kirchenraum

Offiziell ist damit zum einen die umstrittene Unterschutzstellung des Gemeinsamen Kirchenzentrums in der Mescheder Gartenstadt erfolgt – und zwar sowohl innen wie außen. Insbesondere, so die Denkmalschützer, habe die Ausstattung des Kirchenraumes mit Altar, Tabernakel Taufbecken/Kanzel und Mobiliar einen hohen Zeugniswert für die konsequente ökumenische Ausrichtung. Aber auch der Außenbereich mit seinen Treppenanlagen, Wegen, Brücke, Vorplatz und Pflanzbeeten wurden als denkmalwürdig eingestuft, ebenso das ehemalige evangelische Pfarrhaus.

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Das Gemeinsame Kirchenzentrums in Meschede sei bedeutend für die Geschichte des Menschen, da es „durch die konsequente Umsetzung ökumenischer Leitgedanken im Baukörper und in der liturgischen Ausstattung das wichtigste Zeugnis für den Neubau von ökumenischen Zentren in Westfalen-Lippe nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil ist“. Wie berichtet, hatten sich die katholische und die evangelische Gemeinde gegen den Denkmalschutz ausgesprochen.

Stadtmauer Eversberg

Ebenfalls als Denkmal eingestuft sind in Eversberg die letzten oberirdischen Reste der Stadtmauer im Bereich des Burghagenweges auf einer Länge von etwa 15 Metern und einer Höhe bis zu drei Metern. Die Reste der Befestigung habe „als wesentliches Charakteristikum der mittelalterlichen Stadt eine hohe ortsgeschichtliche Bedeutung und trägt zur Identität und Authentizität des Ortes bei“.

Abbruchanträge sind in der Zwischenzeit von den Eigentümern für zwei historische Gebäude in Eversberg gestellt worden. Deshalb ist die Denkmalwürdigkeit von den Denkmalpflegern des zuständigen Landschaftsverbandes geprüft worden – und es wurde dabei ein Mangel an historischer Bausubstanz und ein teilweise desolater Zustand der Gebäude festgestellt. Deshalb ist die Erlaubnis zum Abbruch beider Gebäude erteilt worden.

Abriss

Ein Haus an der Johannisstraße ist bereits abgerissen worden: Unter Beachtung der Gestaltungssatzung für Eversberg wird das Grundstück neu bebaut, wobei Teile des bisherigen Fachwerkgiebels verwendet werden. Das andere Gebäude „An der Kirche“ soll voraussichtlich im kommenden Jahr abgerissen werden. Wegen baurechtlicher Zwänge, so die Stadtverwaltung, sei eine erneute Bebauung dort derzeit nicht möglich.