Meschede. Ab dem 15. März dürfen Ungeimpfte nicht mehr in Pflegeeinrichtungen arbeiten. Wir haben nachgefragt, welche Auswirkungen das in Meschede hat.

Bei der neusten Ministerpräsidentenkonferenz hat es wenig Überraschungen und noch weniger Veränderungen gegeben. Man bleibt „auf Kurs“. Auch bei der Einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Pflegekräfte. Ab dem 15. März tritt diese wie geplant in Kraft. Pflegende, die noch nicht geimpft sind, müssen dieser Tage spätestens zur Erstimpfung erscheinen, wenn sie nach Fristablauf weiterhin ihren Beruf ausüben möchten. Das ist in Meschede auch größtenteils der Fall, aber eben nicht zu 100 Prozent.

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Für Einrichtungsleiter und Geschäftsführer hieß es daher in den letzten Wochen: Personalgespräche führen und Aufklärungsarbeit leisten, um auch die letzten Impfskeptiker davon zu überzeugen, sich für eine Weiterbeschäftigung doch noch impfen zu lassen.

„Bei uns war es so, dass wir drei Nachzügler hatten, die Sorge vor Nebenwirkungen der Impfung geäußert haben. Mit denen haben wir dann intensive Aufklärungsgespräche geführt. Die Entscheidung für oder gegen eine Impfung muss dann aber von den Mitarbeitenden selbst kommen“, berichtet Andrea van der Lugt, Einrichtungsleiterin im Altenzentrum Lindenhof in Meschede. Glücklicherweise hätten sich die drei inzwischen für eine Impfung entschieden, sodass man im Lindenhof durch die nahende Impfpflicht keine Mitarbeitenden verliere.

Die Hände gebunden

Das sieht nicht überall so aus. Bei den DRK Sozialen Diensten Meschede, zu denen u.a. das Bernhard-Salzmann-Haus gehört, musste Geschäftsführer Norbert Vowinkel sich leider bereits von zwei Mitarbeitenden trennen, die sich ausdrücklich gegen eine Corona-Impfung ausgesprochen haben und somit nach dem 15. März nicht mehr in einer Pflegeeinrichtung arbeiten dürfen. „Insgesamt sprechen wir von einer Handvoll Mitarbeitenden, die skeptisch hinsichtlich der Impfung waren. Nicht alle von ihnen sind direkt aus der Pflege. Ich habe mich natürlich mit den Kollegen zusammengesetzt und Gespräche geführt. Aber wenn so eine Unterhaltung schon mit den Worten beginnt, dass man sich auf keinen Fall impfen lassen möchte, sind mir irgendwo auch die Hände gebunden“, berichtet Norbert Vowinkel.

Zwei weitere Angestellte hätten sich derweil doch noch für eine Impfung entschieden. In einem anderen Fall sei es leider nicht ganz unkompliziert, da es durchaus plausible gesundheitliche Bedenken gegen eine Impfung geben würde. „Es ist nur so, dass ich mich strikt an die Liste von Kontraindikationen des Robert-Koch-Instituts halten muss. Nur wenn dort schwarz auf weiß steht, dass eine Person aufgrund ihrer medizinischen Vorgeschichte nicht zur Impfung geeignet ist, könnte sie auch ohne Impfung weiterhin in einer Pflegeeinrichtung arbeiten. Ein einfaches Attest vom Hausarzt reicht da nicht aus.“

Besonders bedauerlich empfindet Norbert Vowinkel zudem den Konflikt, der sich mit ungeimpften Auszubildenden ergibt. „Wir benötigen dringend Nachwuchs in der Pflege und wenn sich dann jemand, der kurz vor dem Abschluss steht, nicht impfen lassen will und man ihn eigentlich nicht weiter beschäftigen kann, ist das ein Unding.“ Andererseits verstehe er persönlich nur schwer, wir man diesen Beruf wählen und Menschen helfen möchte, aber nicht zu einer schützenden Impfung bereit sein kann.

Allgemeine Impfpflicht

Auch Silvia Koch, Einrichtungsleiterin im Seniorenzentrum Blickpunkt, steht persönlich voll und ganz hinter der Corona-Impfung und ist aktuell noch mit vier Mitarbeitenden im Gespräch, die bislang anderer Meinung sind. „Als die Impfpflicht für Pflegekräfte zum ersten Mal thematisiert wurde, habe ich bereits mit den nicht geimpften Mitarbeitenden das Gespräch gesucht und um Rückmeldung gebeten, ob sie planen, sich impfen zu lassen oder nicht. Das ist bis jetzt aber noch nicht bei allen passiert“, berichtet sie. Was sie jedoch alle gemeinsam haben: Sie möchten durchaus weiter in der Einrichtung arbeiten.

„Ich werde es jetzt so handhaben, dass ich mich zeitnah beim Gesundheitsamt erkundige, wie in diesen Fällen ab dem 16. März verfahren wird. Aktiv kündigen möchte ich die Mitarbeitenden nicht. Wir arbeiten grundsätzlich gut zusammen und vielleicht verändert sich die Situation durch eine allgemeine Impfpflicht oder einen weiteren Impfstoff ohnehin noch“, sagt Silvia Koch.

Hoffnung auf Tot-Impfstoff

In den Einrichtungen des Caritasverbandes Meschede e.V. liegt die Impfquote insgesamt bei mehr als 97,5 Prozent. Bei den restlichen Fällen haben Einrichtungsleitung oder Vorstand viel Überzeugungsarbeit geleistet – mal mit mehr, mal mit weniger Erfolg, erklärt Caritas Pressesprecherin Katja Voss auf Nachfrage dieser Zeitung. Hoffnung setzt man bei der Caritas derweil auf die Verfügbarkeit des Tot-Impfstoffs Novavax: „Aufgrund des neuen Impfstoffes Novavax, bei dem nach der 2. Impfung sofort ohne Nachlauf Immunität besteht, haben Mitarbeitende aktuell sogar bis zum 21. Februar Zeit für ihre Entscheidung. Bislang hat es keine Kündigungen von Mitarbeitenden wegen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gegeben“, heißt es weiter.

Eindeutig sei aber, dass es keine Alternative zur Impfung gibt, die durch Caritas-Personal betreute Personen schütze. „Sollten Mitarbeitende nach Ablauf der Frist weiterhin ihren 2-G-Status oder ein Attest über medizinische Kontraindikationen nicht nachweisen können, müssen wir sie dem Gesundheitsamt melden – das entscheidet dann über ein mögliches Betretungs- bzw. Beschäftigungsverbot vor dem Hintergrund der Versorgungssituation“, so Voss.

Verweis auf das Gesundheitsamt

Auch das Klinikum Hochsauerland mit dem Walburga-Krankenhaus in Meschede verweist darauf, dass ungeimpfte Mitarbeitende oder solche ohne Attest zur Befreiung von der Impfung nach dem 15. März dem Gesundheitsamt gemeldet werden müssen. Zwar seien nahezu alle Beschäftigen im Klinikum geimpft oder befänden sich im Impfprozess, „bei einer niedrigen zweistelligen Zahl ist die Bereitschaft zu Impfung noch offen oder aus medizinischen Gründen nicht angezeigt“, erklärt Sprecher Richard Bornkeßel.

Kündigungen von Beschäftigten aufgrund der Impfpflicht habe es im Klinikum Hochsauerland bisher nicht gegeben. Letztlich erklärt auch Bornkeßel, dass das Gesundheitsamt des Kreises abschließend für die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben verantwortlich sei.

Informationen des Bundesgesundheitsministeriums

Ab dem 16. März 2022 gilt deutschlandweit für Beschäftigte im medizinischen und pflegerischen Bereich eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. In Nordrhein-Westfalen sind die Gesundheitsämter für die Überwachung und Umsetzung dieser gesetzlichen Regelung zuständig. Das Bundesgesundheitsministerium hat nun erste Informationen zu konkreten Fragestellungen veröffentlicht, die unter folgendem Link abrufbar sind https://www.zusammengegencorona.de/impfen/gesundheits-und-pflegeberufe-impfen/einrichtungsbezogene-impfpflicht/.

Betroffene Einrichtungen und Arbeitgeber können sich bei darüber hinausgehenden Rückfragen an die neueingerichtete Informationsstelle des Gesundheitsamtes des Hochsauerlandkreises unter impfpflicht@hochsauerlandkreis.de wenden. Detailinformationen zum Meldeverfahren und den Meldewegen werden zeitnah mitgeteilt.