Meschede. Dass Eltern Kinder nicht zur Schule schicken, weil sie mit den Corona-Maßnahmen nicht einverstanden sind, kommt auch im HSK vor. Das hat Folgen.

Über alle Schulformen und Altersklassen gibt es Kinder und Eltern, die den Schulunterricht in Coronazeiten verweigern. Für Aufmerksamkeit sorgt zuletzt der Fall der 13-jährigen Yasmin T. aus Hagen. Sie hatte Angst vor einer Ansteckung und betrat daher das Schulgebäude nicht mehr. Häufiger sind andere Gründe, wie das Schulamt des Hochsauerlandkreises und der Bezirksregierung in Arnsberg erläutern.

„Es gibt einige Fälle im Kreisgebiet, in denen Eltern für ihre Kinder in Grund- und Hauptschulen das Tragen der Masken oder das Testen ablehnen“, berichtet Martina Nolte, Schulamtsdirektorin des Schulamtes für den Hochsauerlandkreises.

Schulamtsdirektorin Martina Nolte.
Schulamtsdirektorin Martina Nolte. © Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Brilon

Als Gründe, so Anna Carla Springob, Pressesprecherin der Bezirksregierung, würden Eltern häufig „ein Misstrauen gegenüber diesen Maßnahmen“ nennen. „Dazu argumentieren sie zum Beispiel mit Verschwörungstheorien, lehnen grundsätzlich staatliche Kontrollen ab und bringen vermeintliches Wissen über angeblich gefährliche Inhaltsstoffe in den Tests als Begründungen vor.“ Springob dagegen betont, dass alle Maßnahmen „nachgewiesen die Sicherheit in Schulen in Zeiten der Pandemie erhöhen.“

141 Schüler verweigern die Tests

Eine Auflistung, wie viele Kinder an welchen Schulen im HSK zu Hause beschult werden, weil sie Masken oder Tests ablehnen, gibt es vom Kreis nicht. Diese findet man nur auf der Ebene des Regierungsbezirks Arnsberg. Dort haben mit Stichtag 22. Dezember 141 Schüler und Schülerinnen von 376.000 über alle Schulformen hinweg die Teilnahme an verpflichtenden Testungen verweigert.

Wer das tut, wird kraft Gesetz vom Unterricht sowie allen anderen schulischen und außerschulischen Nutzungen in Schulgebäuden ausgeschlossen. Die Schüler erhalten Unterrichtsmaterial, das zu Hause zu bearbeiten ist. „Ein Anspruch auf eine individuelle Beschulung im Distanzunterricht besteht nicht“, so Springob.

Schüler Luis macht vor Beginn des Präsenzunterrichtes einen Corona-Test. Im HSK gibt es nur wenige Schüler und Eltern, die das ablehnen.
Schüler Luis macht vor Beginn des Präsenzunterrichtes einen Corona-Test. Im HSK gibt es nur wenige Schüler und Eltern, die das ablehnen. © FUNKE Foto Services | Oliver Müller

Nur in Einzelfällen könne die Schule für nicht immunisierte oder getestete Schülerinnen und Schüler eine Ausnahme zulassen, so Nolte. Sie dürften nur teilnehmen, wenn die Schulleitung sonst unzumutbare persönliche Härten sieht. Allerdings, so Nolte, habe das Schulamt den Grundschul-Leitungen empfohlen, betroffene Schüler ausschließlich für schriftliche Arbeiten einzuladen, „um so eine objektive Leistungsbewertung vornehmen zu können.“

Hohes Ansteckungsrisiko

Dagegen gebe es nur wenige Eltern, die ihr Kind nicht zur Schule schicken möchten, weil ihnen - wie im Fall der Hagenerin Yasmin T. - das Ansteckungsrisiko zu hoch ist, weiß Nolte. In diesen Fällen müsse durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen werden, dass für das Kind selbst oder für einen im Haushalt lebenden Angehörigen bei einer Infektion mit dem Coronavirus ein besonders schwerer Krankheitsverlauf zu befürchten ist. In diesen Einzelfällen, so ergänzt Springob fänden Schulen gemeinsam mit den Familien individuelle Lösungen, um Kinder bestmöglich aufzufangen und zu beschulen. Allerdings betonen Springob und Nolte: „Ohne ein aussagefähiges ärztliches Attest ist eine Befreiung vom Präsenzunterricht nicht möglich.“

 Anna Carla Springob, Pressesprecherin Bezirksregierung.
 Anna Carla Springob, Pressesprecherin Bezirksregierung. © Privat

Ausnahmen bei medizinischen Gründen

Das gelte auch für die Kinder, die aus medizinischen Gründen keine Maske oder diese nicht über einen längeren Zeitraum tragen können. „Dafür gibt es Ausnahmeregelungen“, so Springob. Dasselbe gilt auch für die Teilnahme an den Schultestungen. „Diese können zum Beispiel durch einen Bürgertest ersetzt werden.“

Halten Eltern ohne Attest, einfach weil sie mit den Corona-Schutzmaßnahmen nicht einverstanden sind, ihre Kinder von der Schule fern und verhindern so die Teilnahme am Präsenzunterricht, kann eine Schulpflichtverletzung vorliegen, die auch mit einem Zwangs- oder Bußgeld geahndet werden kann. Denn die Folgen davon, dass Kinder nicht in Präsenz unterrichtet werden, sind aus den Lockdown-Phasen des vergangenen Schuljahres laut Springob nur zu gut bekannt: „Neben Lücken im Lernstoff sind dies besonders negative Auswirkungen auf das soziale Lernen sowie auf die psychische und physische Gesundheit der Kinder.“

Hintergrund

Bei längerfristigem Fernbleiben vom Präsenzunterricht ohne triftigen Grund (also auch bei Masken- und Testverweigerung) kann die Schulaufsichtsbehörde inzwischen die Schulpflicht auch mittels Androhung und Festsetzung von Zwangsgeld durchsetzen.

Derzeit sind im Regierungsbezirk Arnsberg 15 Bußgeldverfahren an weiterführenden Schulen gegen Masken und Testverweigerer anhängig.

Die Verfahren für die Grundschulen laufen beim Schulamt des HSK: Hier sind laut Pressestelle keine Verfahren bekannt.