Meschede. Es sei eine „dumme Aktion“ gewesen. Einsicht schützt aber vor Strafe nicht. Das musste ein junger Mann aus Freienohl nun erfahren.

„Man wird seinen Wagen ja wohl mal ausfahren dürfen“ soll ein 24-jähriger Audi-Fahrer in einer Frühsommernacht im Juni dieses Jahres zu dem Polizeibeamten gesagt haben, der ihn mit Müh und Not einholen und schließlich anhalten konnte. Vorausgegangen waren der private Einsatz von Blaulicht sowie mehrere Überholmanöver, die den jungen Mann ins Fadenkreuz der Mescheder Polizei brachten. Dafür musste er sich nun vor dem Mescheder Amtsgericht verantworten.

Eine „Blaulicht-Show“

Aufgeflogen war die nächtliche Kamikaze-Tour, da der Angeklagte einem anderen Verkehrsteilnehmer zunächst nah aufgefahren war und ihn danach unter Einsatz von Blaulicht überholt haben soll. Warum er überhaupt ein Blaulicht im Auto mit sich geführt hat, erklärte er wie folgt: Zunächst hätte er damit „coole Fotos“ machen wollen, danach sei es der Plan gewesen, seine Eltern auf einer Feier in Freienohl abzuholen. Vor Ort hätte er dann eine kleine „Blaulicht-Show“ bieten wollen. Den Einsatz im Straßenverkehr, der untersagt und strafbar ist, habe er zuvor nicht geplant.

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Auf Höhe Wennemen hatte er es sich dann aber offensichtlich anders überlegt, und einen vorausfahrenden 21-jährigen Fahrer bei einem Überholmanöver inklusive Einsatz des Blaulichts dazu genötigt, zum rechten Fahrbahnrand auszuweichen. Dieser prallte daraufhin mit einem Reifen gegen den Bordstein und nach eigener Aussage beinahe gegen ein Baum.

Hoheitliches Handeln

Während der Audi-Fahrer mehrfach beteuerte, dass er das Fahrzeug des Zeugen nur aufgrund auffälliger Fahrweise, „als wäre der betrunken gewesen“, mit ausreichend Abstand sowie dem Setzen des Blinkers überholt hatte, und das Blaulicht nur angestellt habe, um den 21-Jährigen zu erschrecken, blieben während der Verhandlung Zweifel an dieser Beschreibung bestehen. Dass er das Licht tatsächlich nur wenige Sekunden angestellt hat, bestätige zwar auch der Zeuge, beim bloßen Erschrecken blieb es dadurch aber nicht. „Sie haben damit eine Reaktion hervorrufen wollen und somit definitiv hoheitlich gehandelt“, stellt die Staatsanwältin fest.

Unter Schock rief der 21-Jährige direkt im Anschluss an den Vorfall die Polizei und gab den Einsatzkräften, die sich sofort auf die Suche nach dem rücksichtslosen Fahrer begeben hatten, entscheidende Tipps für die Verfolgung. Ein Hundeführer der Mescheder Polizei befand sich zu diesem Zeitpunkt mit einem Zivilfahrzeug im Bereich Freienohl, entdeckte den Audi wenig später in Fahrtrichtung Bockum und nahm die Verfolgung auf. „Bergauf habe ich mit dem Fahrzeug nicht mehr als 120 kmh geschafft und hatte große Mühe ihn einzuholen“, schildert der Polizist, der den Angeklagten zunächst ohne den Einsatz von Blaulicht versuchte einzuholen. Die Verfolgung führte über Bockum und Wennemen, bis der Beamte schließlich nah genug aufschließen konnte, um den jungen Mann aus Meschede zu stoppen. „Auf mein Signal hat er dann aber sofort reagiert und ist rechts ran gefahren“, erklärt er.

„Dumme Aktion“

Bei der Durchsuchung des Audis habe man dann auch das beschriebene Blaulicht im Fußraum des Beifahrersitzes gefunden. Nachdem sich der 24-Jährige kurz drauf zunächst uneinsichtig zeigte und fragte, ob es denn verboten sei, mal sein Auto auszufahren, räumt er während der Verhandlung ein, dass es durchaus eine „dumme Aktion“ gewesen sei.

Zwar wurde bei der Verurteilung vom Tatvorwurf eines nicht erlaubten Autorennens Abstand genommen, aufgrund seines hoch verkehrswidrigen und rücksichtslosen Verhaltens, der Amtsanmaßung durch Einsatz des Blaulichts und mehrfacher Geschwindigkeitsüberschreitung wurde der Angeklagte dennoch zu einer Geldstrafe im mittleren vierstelligen Bereich verurteilt. Den am Tattag beschlagnahmten Führerschein kann er in drei Monaten erneut beantragen.