Meschede/Hochsauerlandkreis. Im Hochsauerlandkreis werden Fälle bekannt, wonach Eltern bei der Zuteilung von Betreuungsplätzen in Kindertagesstätten bedrängt werden.

Eltern haben die Wahlfreiheit, welches Betreuungsangebot sie in den heimischen Tagesstätten für ihre Kinder wählen möchten. Darauf weist das Kreisjugendamt in Meschede eindringlich alle Kita-Träger im HSK hin. Denn es sind Fälle bekannt geworden, in denen Eltern ein gewünschter Kita-Platz nur dann zugeteilt wird, wenn sich die Eltern für eine Ganztagsbetreuung entscheiden. Diese Aufnahmebedingung aber ist rechtswidrig, Eltern dürfen nicht dazu gedrängt werden. Kitas bringt eine Ganztagsbetreuung mehr Geld, außerdem wird die Planung dadurch leichter.

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Auch aus Meschede gibt es Hinweise auf diese Fälle der Bedrängung, wurde im Kreisjugendhilfeausschuss bekannt. Deshalb werden jetzt alle Kita-Leitungen im Bereich des Kreisjugendamtes angeschrieben, dass sie das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern akzeptieren müssen – also auch die Möglichkeit einer zeitlich geringeren Betreuung. Denn außer der Ganztagsbetreuung mit 45 Wochenstunden können auch 25 oder 35 Wochenstunden gebucht werden.

Betreuungsanspruch richtet sich nach individuellem Bedarf

Das Kinderbildungsgesetz betont ausdrücklich, dass sich ein Betreuungsanspruch nach dem individuellen Bedarf richte: Die Eltern haben das Recht, die Betreuungszeit für ihre Kinder danach zu wählen. Formal seien die Rechte ausreichend festgeschrieben, so das Kreisjugendamt – allerdings würden sie teilweise „durch die Lebenswirklichkeit im Kita-Alltag ausgehebelt“. Aus Sicht des Jugendamtes hätten diese Beschwerden von Eltern zugenommen. Dieses Bedrängen von Eltern geschehe „nur von einigen wenigen freien Trägern“, die die Kitas betreiben.

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Der Kreis setzt weiter auf das partnerschaftliche Verhältnis mit den Trägern der freien Jugendhilfe – deshalb gibt es jetzt den schriftlichen Appell an sie: Sie sollen ihre „Beratungsstrategie“ an die gesetzlichen Vorgaben anpassen. Der Appell wurde im Ausschuss einstimmig beschlossen.

Das Anmeldeverfahren zu den Kindertagesstätten alternativ insgesamt beim Jugendamt zu zentralisieren, damit keine Aufnahmebedingungen entstehen, scheide wegen der Größe des Jugendamtsbezirkes aus. Nach Ansicht des Jugendamtes ist das Drängen von Eltern hin zu 45-Stunden-Buchungen Ganztagsbetreuung auch ein Hinweis dafür, dass der Bedarf an Ganztagsplätzen inzwischen gedeckt sei: Nicht alle Eltern würden ihre Kinder so lange in der Woche außerhalb der Familie betreuen lassen.