Meschede. 2G-Plus gilt unter anderem in Bars. Welche Auswirkungen das auf Mescheder Stadtgebiet hat, erklärt die Verwaltung auf Nachfrage dieser Zeitung.

Die neue Corona-Schutzverordnung ist seit Mittwoch, 24. November 2021, gültig und bringt vor allem Veränderungen im Freizeitbereich mit sich. In ganz NRW und somit auch in Meschede und Umgebung gilt zum Beispiel: Wer ein Restaurant besuchen will, muss genesen oder geimpft sein, Ungeimpfte mit einem negativen Schnelltest werden nicht mehr hereingelassen.

2G-Plus unter anderem in Bars

Für bestimmte Einrichtungen des Gastgewerbes, in denen die Infektionsgefahr besonders hoch ist, wurden die Regeln zudem weiterhin verschärft. In Clubs, Discos, Bars sowie bei Tanz- und Karnevalsveranstaltungen und in Bordellen und Swingerclubs müssen auch Genesene und Geimpfte einen tagesaktuellen, negativen Schnelltest vorweisen: Es gilt also die so genannte 2G-Plus-Regel.

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Welche Gastronomiebetriebe nun konkret unter diese Regel fallen, entscheidet letztlich die Art und Weise, wie diese bei der jeweils zuständigen Verwaltung gemeldet sind und welche Konzession sie besitzen.

Kein Gastronomiebetrieb in Meschede fällt unter 2G-Plus

Für das Mescheder Stadtgebiet erklärt Pressesprecherin Angelika Beuter-Sielemann auf Nachfrage dieser Zeitung: „Bei uns gibt es keinen Gastronomiebetrieb, der unter die 2G-Plus-Regelung fällt.“ Das bedeutet, dass auch unter Berücksichtigung der neuen Corona-Schutzverordnung in Meschedes Kneipen nirgends ein aktueller, negativer Schnelltest verlangt werden muss.