Meschede. Gastronomen müssen im Innenbereich Maske tragen und die 3G-Regeln kontrollieren. Wie das Mescheder Ordnungsamt Verstöße ahndet.

Die Stadt Meschede geht nach Informationen dieser Zeitung Beschwerden über nicht eingehaltene Maskenpflichten in einem Restaurant in Meschede nach. Dort soll es wiederholt zu Verstößen gekommen sein. Weder wird nach Aussagen von Besuchern die 3G-Regel kontrolliert, noch tragen - wie vorgeschrieben - Bedienung und viele der Gäste ihre Masken. Angeblich, so die Aussage der Wirte, dürfe das in ihrem Haus jeder so handhaben, wie er wolle.

Hinweise aus der Bürgerschaft

Konkrete Angaben macht die Stadt Meschede zu dem Fall nicht, da sie, laut Pressesprecher Jörg Fröhling, aufgrund der rechtlichen Vorgaben zum Schutz personenbezogener Daten keine Auskunft zu Vorgängen rund um einzelne Bürger oder Gewerbetreibenden gebe. Generell sei zu sagen, dass Erkenntnisse über mögliche Verstöße gegen die rechtlichen Bestimmungen rund um den Schutz vor dem Corona-Virus durch Hinweise aus der Bürgerschaft, aber auch durch eigene Beobachtungen im Außendienst gewonnen würden.

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„Entsprechenden Hinweisen geht die Stadtverwaltung Meschede selbstverständlich nach. In Gesprächen mit betroffenen Gewerbetreibenden weist die Stadtverwaltung Meschede dann deutlich auf die bestehenden gesetzlichen Regelungen hin. Zudem erfolgen weitere - selbstverständlich unangekündigte - Überprüfungen.“

Die Coronaschutzverordnung

Für Gäste gilt laut aktueller Coronaschutzverordnung, dass sie die Masken im Innenraum bis zum Platz tragen müssen. Die Bedienung muss aber immer Maske tragen.

Im Außenbereich gilt diese Regel für die Gäste nicht. Auch die 3G-Regel muss draußen nicht kontrolliert werden. Ein Problem: Beginnt es zu regnen und müssen beispielsweise Gäste ihr Essen ins Innere „retten“, wäre das für Nicht-Getestete eigentlich nicht möglich. Deshalb gibt es auch Mescheder Gastronomen, die grundsätzlich - auch auf der Terrasse - den Nachweis verlangen, dass alle Gäste getestet, genesen oder geimpft sind.