Meschede/Olsberg. Das HSK Impfzentrum schließt Ende September. Einige Praxen impfen dann auch die Menschen, für die sie nicht der Hausarzt sind.

Ende September schließt das Impfzentrum in Olsberg. Gleichzeitig stockt die Impfkampagne. „Zwischen Mittwoch und Sonntag in der vergangenen Woche wurden nur 1343 Impfungen im Impfzentrum verteilt. Das ist im Vergleich sehr wenig“, sagt Martin Reuther, Sprecher des HSK in Meschede. Die Schließung ist also Fakt. Doch was ist jetzt mit denjenigen, die ihre Erst- und Zweitimpfung dort noch nicht erhalten haben? Und denjenigen, die durch den empfohlenen Abstand von drei bis sechs Wochen zwischen Erst- und Zweitimpfung dort nicht mehr ihre Zweitimpfung bekommen können?

Dazu erklärt die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL): „In der Regel werden Patienten von ihren Hausärzten versorgt.“ Für den Fall, dass sie keinen festen Hausarzt haben, hat die KVWL eine Liste von Praxen veröffentlicht, die Zweitimpfungen auch für diese Gruppe anbieten. Die ständig aktualisierte Liste finden Interessierte unter www.corona-kvwl.de/zweitimpfung.

Nach Eingabe der Postleitzahl werden alle Praxen vor Ort angezeigt, die sich dazu bereit erklärt haben, auch praxisfremde Patienten bei Bedarf zu impfen. In der Region Meschede, Eslohe, Bestwig und Schmallenberg sind das:

in Meschede

Dres. med. Jürgen und Jonas Kramer, Le-Puy-Str. 13, 0291/1437.

Dres. med. Tigges und Schaefer, Lindenstr. 36, 0291/9082528

Dres. med. Wunderle und Winkelmann, Hünenburgstr. 3A, 0291/6642, Mail: hno-meschede@gmx.de

Dres. med. Moser und Jellentrup, Ruhrplatz 2, 0291/90872080

in Freienohl

Dr. med. Eduard Piekorz, Stiftsweg 1, 02903/41111, Mail: praxis-dr.piekorz@t-online.de

in Bestwig

Dr. med. Burkhard Gößmann, Zum Schützenplatz 1, 02904/2219

in Ramsbeck

Dres. med. Schmitten und Kollegen, Heinrich-Lübke-Str. 56, 02905/851330, friedhelm-schmitten@praxis-ramsbeck.de

in Schmallenberg

Dr. med. Wojciech Wiazel, Bahnhofstraße 7, 02972/97060

Um die Arbeitsabläufe in den Praxen zu erleichtern, sollten Impfwillige unbedingt daran denken, die erforderlichen Unterlagen (Impfpass bzw. Nachweis der Erstimpfung, Aufklärungsmerkblatt, Anamnese- und Einwilligungsbogen) ausgefüllt zur Zweitimpfung mitzubringen. Auch das Aufklärungsblatt findet sich auf der Seite der KVWL.