Meschede. Die HSK-Inzidenz liegt über 35, auf die neuen Regeln ab Freitag, 20. August wirkt sich das nicht aus. Hier gilt ein anderer Wert.

Die 7-Tage-Inzidenz im Hochsauerland schwankt seit Tagen beachtlich. Mit Stand 19. August liegt sie bei 38,5. Auf die Corona-Regeln hat dieser Wert jedoch keine Auswirkungen, da das Land NRW längst über 35er-Marke liegt und somit landesweit neue Regeln gelten.

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Das bestehende Stufen-System läuft zum 19. August aus und wird ab dem 20. August durch eine neue Verordnung ersetzt. Dann gibt es nur noch den 35er-Schwellenwert der darüber entscheidet, ob die drei Gs (Geimpft, Genesen oder Getestet) gelten.

Testpflicht nicht Geimpfte

Diese Regel gilt für folgende Bereiche: Veranstaltungen in Innenräumen (zusätzlich Hygienekonzept), Sport in Innenräumen, Innengastronomie, körpernahe Dienstleistungen, Beherbergung sowie Großveranstaltungen im Freien (ab 2.500 Personen). Hier muss ein Schnelltest vorgewiesen werden, der nicht älter 48 Stunden ist.

Für Bereiche mit besonders hohem Risiko für Mehrfachansteckungen, also in Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sowie bei Tanzveranstaltungen einschließlich privaten Feiern mit Tanz muss ein negativer PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorgelegt werden, ein Antigen-Schnelltest ist nicht ausreichend. Gleiches gilt bei sexuellen Dienstleistungen.