Meschede. Zwei Männer streiten sich um eine Frau - die Auseinandersetzungen gehen schon lange. Folgte jetzt die Eskalation in einer Pizzeria in Meschede?

Für sie gilt eine besondere Abstandsregelung: Denn die beiden Männer aus Meschede können sich nicht riechen. Immer wieder hat es in der Vergangenheit wechselseitig Provokationen untereinander gegeben. Ein 38-Jähriger darf sich inzwischen seinem 44 Jahre alten Kontrahenten nicht bis auf zehn Metern nähern. Jetzt ist er ihm aber doch zu nahe gekommen - in einer Pizzeria. Hätte er das verhindern können? Oder war es Absicht? Das beschäftigte das Amtsgericht. Und: Bekam er dabei womöglich etwas Unerwünschtes in die Pizza getan?

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Der Streit um eine Frau soll irgendwann der Auslöser der ewigen Auseinandersetzung gewesen sein, in der in der es unter anderem Beleidigungen der beiden Deutschen per SMS und auf Facebook gab. Den 44-Jährigen empörte besonders, dass er auch schon einmal eine Trauerkerze vor seiner Wohnung fand - mit seinem Namen darauf. Im Verlauf der Streitereien hatte das Gericht dann zuletzt das Kontaktverbot verhängt.

Anfang Januar 2020 verstieß der 38-Jährige dagegen - und damit gegen das Gewaltschutzgesetz, das dafür gilt. Er bestellte sich eine Pizza in einer Mescheder Pizzeria, in der wiederum der 44-Jährige gerade arbeitete - zehn Meter Abstand waren da nicht gegeben. Das gab die erste Anzeige. Zwei Tage später folgte die nächste: Der 38-Jährige ging an der Pizzeria zu nahe an einer Gruppe vorbei, in der auch der 44-Jährige gerade Zigarettenpause machte.

Zufall oder Absicht?

Beides räumte der 38-Jährige über seinen Verteidiger Christian Wilmers auch ein. Aber beides sei nur Zufall gewesen: „Das war kein willentliches Zusammentreffen.“ In der Pizzeria sei er schließlich häufig Kunde gewesen, wer die Pizza an jenem Tag zubereitete, habe er zunächst gar nicht zur Kenntnis genommen. Nach der Anzeige des Pizzabäckers gegen den Kunden gab es auch eine des Kunden gegen den Pizzabäcker: Angeblich habe der ihm etwas in die Pizza untergeschoben. Die Polizei kam dafür zur Pizzeria und ließ sich Videoaufnahmen von der Zubereitung zeigen. Zu sehen war aber nichts Anstößiges. Dennoch: „Das war geschäftsschädigend“, so der Pizzabäcker, als der Streifenwagen davor stand.

Bei der Begegnung mit der Gruppe wiederum, sagt Anwalt Wilmers, habe sein Mandant den 44-Jährigen nur „umrundet“ - erkennen konnte er ihn nicht, der habe mit dem Rücken zu ihm gestanden. „Er ist provokativ an mir vorbei gegangen“, behauptete jedoch der 44-Jährige.

Adressen geheim

Inzwischen scheint Ruhe zwischen beiden einzukehren, versicherten sie nun. Das Gericht stellte das Verfahren vorläufig ein, auch um den fragilen Frieden zwischen beiden zu erhalten. Der 38-Jährige muss wegen der Abstandsverstöße 450 Euro an das Tierheim zahlen. Beide sind umgezogen, beide hielten vor Gericht ihre neuen Adressen voreinander geheim.