Meschede. Zu einem Einsatz ist die Feuerwehr Meschede an den Rüthener Weg gefahren, weil Gartenabfälle verbrannt wurden. Was erlaubt und was verboten ist.

Zu einem Einsatz ist die Feuerwehr Meschede am Freitagnachmittag an den Rüthener Weg gerufen worden. Aufsteigender Rauch hatte Anwohner alarmiert. Letztlich jedoch konnte die Feuerwehr wieder abrücken.

Abraum verbrannt Der Besitzer eines Schrebergartens hatte auf seinem Gartengrundstück Abraum verbrannt. „Für uns war da nichts zu tun“, sagte Einsatzleiter Sebastian Helleberg. Der Einsatz wurde direkt an die Polizei und das Ordnungsamt übergeben, die ebenfalls vor Ort waren.

Organische Abfälle dürfen nicht verbrannt werden

Denn das Entzünden größerer Feuer im eigenen Garten ist erstmal nicht erlaubt. Organische Gartenabfälle dürfen gar nicht verbrannt werden, pflanzliche Abfälle sind grundsätzlich zu verwerten - sie gehören in die Biotonne, so die Stadt Meschede. Die Stadt betont, man dürfe in seinem Garten ein Lagerfeuer oder Kartoffelfeuer anzünden, sollte jedoch einen sicheren Abstand zu Gebäuden einhalten.

Was darüber hinausgehe, seien normalerweise Feuer, mit denen schlagraumähnliche Abfälle verbrannt werden, wie sie zum Beispiel in Weihnachtsbaumkulturen, Baumschulen oder Gärtnereien anfallen, so die Stadt. Diese dürfen außerhalb von zugelassenen Verbrennungsanlagen nur verbrannt werden, wenn mehrere Vorgaben eingehalten würden.

Zwei Werktage vorher anzeigen

Unter anderem muss zwingend sichergestellt sein, dass Gefahren, Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch Luftverunreinigungen, insbesondere durch Rauchentwicklung, nicht eintreten könnten und ein Übergreifen des Feuers durch Ausbreiten der Flammen oder durch Funkenflug über den Verbrennungsort hinaus verhindert wird. Ein solches Verbrennen sei den zuständigen Behörden mindestens zwei Werktage vorher anzuzeigen.