Schmallenberg. Seit wann es das Gremium gibt, wer dazugehört und warum das Impfen besonders diskutiert wird. Ein Interview mit Krisenstabschef Andreas Dicke.

Sie treffen sich, um im Katastrophenfall schnell handeln zu können. Seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie laufen dort alle wichtigen Lagen zusammen: Der Krisenstab der Stadt Schmallenberg. Doch wer ist eigentlich Teil des Gremiums und welche Themen werden besprochen? Eine Nachfrage bei Andreas Dicke, dem Technischen Beigeordneten der Stadt und Leiter des Krisenstabs.

Herr Dicke, Sie sind Leiter des Krisenstabs. Wer ist noch dabei und wie oft treffen Sie sich?

Andreas Dicke: Die Mitglieder des Krisenstabs sind zurzeit der technische Beigeordnete, der Leiter des Ordnungsamtes, der Leiter des Hauptamtes und ein Verbindungsmann zur Feuerwehr. Der Krisenstab trifft sich einmal wöchentlich. Sofern keine Beratungspunkte vorliegen wird die Sitzung kurzfristig abgesagt.

Warum gibt es diesen Krisenstab? Gab es einen bestimmten Auslöser im Laufe der Pandemie als Grund für die Einberufung?

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Das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) sieht die Bildung von Krisenstäben in den Kommunen gesetzlich vor, um in Katastrophenfällen schnell handeln zu können. Aus diesem Grund hat die Stadt Schmallenberg bereits im Jahr 2019 die Dienstanweisung „Stab für außergewöhnliche Ereignisse – abgekürzt SAE“ erarbeitet, um zum Beispiel im Krisenfall organisatorisch und geordnet schnell tätig werden zu können. Der Krisenstab hat erstmals zu Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 getagt. In diesem Gremium wurden alle Entscheidungen oder Handlungsanweisungen zur Corona-Pandemie, die Schmallenberg betreffen, erarbeitet und entschieden. Ebenso hat der Krisenstab dem Krisenstab des Hochsauerlandkreises als übergeordnete Ebene zugearbeitet und war auch der Ansprechpartner bei Fragen. Eine Erreichbarkeit des Krisenstabs ist rund um die Uhr gewährleistet.

Was wird in dem Krisenstab besprochen und diskutiert?

Zum Beispiel Fragen der Bevölkerung, der Gewerbetreibenden, der Vereine im Stadtgebiet zur Umsetzung der Coronaschutzverordnung. Aber auch der Umgang mit angekündigten Lockerungen des Lockdowns, die Durchführung von Stichprobenkontrollen zur Einhaltung der Coronaschutzverordnung, die Organisation und Einrichtung von Testzentren oder die Organisation und Durchführung von Impfungen sowie der Erlass von weitergehenden Schutzmaßnahmen. Zum Beispiel auch die Verfügung von Betretungsverboten der Skigebiete wie im Januar/Februar dieses Jahres.

Gab es bisherige Entscheidungen, die besonders kontrovers diskutiert wurden?

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Es gibt immer wieder Angelegenheiten, die länger diskutiert und beraten werden. Dazu zählt zum Beispiel die Organisation der Öffnung des Rathauses als Ansprechpartner der Bevölkerung oder die Organisation der Impfungen, wenn denn genügend Impfstoff zur Verfügung steht und kurzfristig verimpft werden muss.

Wie zufrieden sind Sie mit der bisherigen Arbeit, dem bisherigen Wirken der Maßnahmen in Anbetracht der Infektionslage?

Die Arbeit hat bisher sehr gut geklappt. Durch die vorbereiteten Arbeiten war der Krisenstab sofort handlungsfähig und konnte schnell Entscheidungen treffen. Die Infektionslage ist aber auf Grund der steigenden Zahlen trotz Lockdown nicht zufriedenstellend. Dies liegt aber nicht an der Arbeit des SAE vor Ort.

Welche Maßnahmen werden im Krisenstab ergriffen, wenn die Corona-Zahlen weiter steigen? Ab welcher Infizierten-Zahl in Schmallenberg ist mit welcher Maßnahme zu rechnen?

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Hier ist § 16 und 16a der Coronaschutzverordnung zu beachten. Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis besonders hoch ist (zum Beispiel weit über 100 oder 200) sind die Landkreise verpflichtet, zusätzliche regionale Schutzmaßnahmen zu prüfen und eventuell auch umzusetzen. Gerade in Flächenkreisen kann es dazu führen, dass über die Coronaschutzverordnung festgeschriebenen besondere Schutzmaßnahmen auf eine Stadt oder Gemeinde oder Teile hiervon per Allgemeinverfügung erlassen werden und nicht der gesamte Landkreis von den weitergehenden Schutzmaßnahmen betroffen oder eingeschränkt ist. Dies in dem Fall, wenn sich herausstellt, dass zum Beispiel die Infektionszahlen für eine Stadt/Gemeinde oder eventuell auch nur zum Beispiel für eine Ortschaft oder ein Tal rasant im Vergleich zum übrigen Kreisgebiet ansteigt. Derartige erweiterte Schutzmaßnahmen werden dann im SAE der Stadt mit dem Krisenstab des HSK und dem Gesundheitsministerium NRW abgestimmt und getroffen.